Herr Strahl fragte nach, ob die aufgrund des Schneechaos am 28.11.2005 ausgefallene Biomüllabfuhr vom Entsorger in Rechnung gestellt werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass diese Angelegenheit bereits über das Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2005, TOP 5, ö.S., beantwortet wurde.

 

Gem. § 8 Abs. 2 des Vertrages mit der Fa. Remondis behält der Abfuhrunternehmer grundsätzlich seinen Entgeltanspruch, wenn eine Sammlung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht möglich ist und diese Sammlung nach Wegfall des Leistungshindernisses unverzüglich in einem Ersatzsammlungstermin nachgeholt wird. Diese war hier nicht der Fall. Das Entgelt für die Leerung der Gefäße richtet sich nach der Anzahl der Gefäße. Da diese an dem genannten Termin nicht erfolgt ist und auch nicht nachgeholt wurde, reduziert sich die Anzahl der durchgeführten Entleerungen in dem entsprechenden Monat und führt somit zur Minderung des Entgeltanspruches in Höhe von rd. 1.750,00 €.

 

 

Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung wurde diese von 20.40 Uhr bis 20.50 Uhr unterbrochen.