Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Der Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2010 wird einschließlich der mit Anlage I zum Bericht bekannt gegebenen unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                      7 Ja Stimmen

                                                           2 Enthaltungen

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/180.

 

Kämmerer Isfort ergänzte den bereits mit der Einladung zu dieser Sitzung vorgelegten schriftlichen Bericht durch eine ausführliche mündliche Erläuterung mit dem Schwerpunkt Ergebnisrechnung.

 

Ausschussmitglied Rahsing fragte, wieso sich auf S. 10 des Ergebnisplanes bei der Position Turnhalle Holtwick eine Differenz zur ursprünglichen Ausschreibung ergeben habe.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass sich während der Sanierung der Heizungsanlage der Turnhalle in Holtwick gezeigt habe, dass das bestehende Rohrsystem einschließlich der Heizkörper zusätzlich erneuert werden musste. Daraus seien Mehrkosten in Höhe von ca. 6.000 € entstanden. Ebenso seien für die Turnhalle Holtwick eine neue Elektroverteilung und eine Änderung der bestehenden Beleuchtung notwendig geworden, die in Zukunft dann nur mit halber Kraft betrieben werden könne. Ferner sei für die Turnhalle in Holtwick eine komplette Wärmedämmung für die obere Betondecke vorgesehen. Die Mehrkosten seien über das Konjunkturpaket II finanziert worden.

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, warum bei den Ertrags- und Aufwandsarten auf S. 13 bei Steuern, Versicherungen und Schadensfällen ein Ansatz von 134.055 € einem Ist-Ergebnis zum 31.07.2010 von 155.454,91 € gegenüberstehe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing ergänzte diese Frage mit der Bitte um Erklärung, warum das prognostizierte Jahresergebnis mit 147.917 €  geringer sei, als das Ergebnis zur Jahresmitte.

 

Kämmerer Isfort sagte zu, diese Frage über das Protokoll zu beantworten.

 

Antwort:           Bei der Aufgliederung der Aufwendungen wurde versehentlich ein Sachkonto für

Geschäftsaufwendungen der Kontengruppe Steuern, Versicherungsfälle und Schadensfälle zugeordnet. Der Betrag von 155.454,91 € ist um 11.919,89 € auf 143.535,02 € zu reduzieren.

 

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die Mehraufwendungen für die Umgestaltung der Arztpraxis, ersichtlich auf S. 10 des Berichtes, durch den Architekten hätten vorausgesehen werden müssen. Diese Art der Nachfinanzierung bereite der WIR-Fraktion arge Probleme. Man habe festgestellt, dass immer wieder der gleiche Architekt dafür verantwortlich sei, wenn eine Kalkulation überschritten werde. In nächster Zeit könne sich die WIR-Fraktion keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesem Architekten mehr vorstellen. Es gebe keinen Beschluss, der diese Mehrkosten rechtfertige. Sie seien auch in der Anlage nicht wieder zu finden. Er betonte, dass die WIR-Fraktion die gesamte Vorgehensweise missbillige.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass er selbst haushaltsrechtlich keine Einwirkungsmöglichkeit habe. Er gab jedoch zu bedenken, dass an anderer Stelle deutliche Einsparungen möglich gewesen seien und man den Begriff „Flexible Haushaltsführung“ nicht nur als leere Worthülle verstehen solle. Diese sollte man innerhalb der Bewirtschaftung eines Ansatzes durchaus nutzen. Die Politik solle die grundsätzlichen Richtlinien festlegen, aber es müsse auch Raum für praktisches Arbeiten vorhanden sein.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass auch er über die Höhe der Mehrkosten erschrocken gewesen sei. Der Architekt habe Mehrkosten in Höhe von rund 5.000 € angekündigt, dass daraus 15.000 € geworden seien, habe er sich zunächst auch kaum erklären können. Allerdings sei das Innere des Gebäudes quasi erneuert worden. Viele Kosten habe man einfach nicht vorhersehen können. Als Beispiel führte er Wandbohrungen an, die auf eine Isolierung der Außenwände habe schließen lassen. Während der Renovierungsarbeiten habe sich jedoch herausgestellt, dass diese Isolierung in den anderen Wänden gar nicht vorhanden war und daher dort noch angebracht werden musste. Dies habe er zusammen mit dem Architekten veranlasst. Es habe dazu keine Alternative gegeben, da die neue Wärmeschutzverordnung eingehalten werden müsse und bei auftretenden Mängeln durch den Mieter eine Nachbesserung oder eine Mietminderung hätte gefordert werden können.

Weiterhin seien durch den Kreis Coesfeld zusätzliche Brandschutzmaßnahmen gefordert worden. Ferner hätten sämtliche Leitungen erneuert werden müssen, weil diese marode gewesen seien. Man müsse auch berücksichtigen, dass das Objekt, für das es ja bisher keine Kaufinteressenten gebe, nun in einem guten Zustand sei und Mieteinnahmen in den nächsten 15 Jahren erzielt würden. Grundsätzlich halte er aber die Kritik der WIR-Fraktion für berechtigt. Er habe bereits im Vorfeld mit dem Architekten gesprochen, der ihm angeboten habe, im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Rede und Antwort zu stehen, wenn dies gewünscht werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die Problematik der verschärften Brandschutzauflagen des Kreises allgemein bekannt sei und man auch das im Vorfeld hätte berücksichtigen müssen. Die Kritik richte sich an den Architekten auch deswegen, weil nicht zum ersten Mal die geplanten Kosten deutlich überschritten worden seien. Das Vertrauensverhältnis könne unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden. Die Finanzierung für dieses Projekt sei von Anfang an umstritten gewesen. Die Refinanzierung über die Miete in den nächsten 15 Jahren sei fraglich, wenn Dr. Schapiro mit seiner Praxis vorher umziehe.

 

Bürgermeister Niehues machte deutlich, dass das Innere des Gebäudes nun einen Neubaustandard aufweise, insbesondere durch den jetzt möglichen Wärmeschutznachweis. Es werde nicht abgerissen, sondern langfristig vermietet, gegebenenfalls auch an andere Mieter. Es habe eine Investition stattgefunden, die auch zu einer Werterhöhung des Gebäudes geführt habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fasste zusammen, dass der Ausschuss grundsätzlich vor einer Entscheidung die Kostenobergrenze festlegen wolle, an die sich die Auszuführenden später halten sollten. Hier gelte nun einmal das Vorsichtsprinzip. Der Ärger über den Architekten sei nachvollziehbar, da er nicht wirtschaftlich gearbeitet habe. Da im Moment kein Markt zum Verkauf bestehe, bat er Kämmerer Isfort zu überprüfen, ob der Bilanzwert des Gebäudes möglicherweise berichtigt werden müsse.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: