Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Sachverständigengutachten wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Maßnahmenkonzept für eine Erhaltung der Linden zu erarbeiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/196 und begrüßte als Gast zu diesem TOP Herrn Honds, Sachverständiger für Baumwurzel-Rohrleitungs-Interaktionen vom Handels- und Planungsbüro urban tree.

 

Herr Honds erläuterte anhand einer Power Point Präsentation sein Gutachten, das der Einladung bereits beigefügt war. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

Herr Honds wies abschließend darauf hin, dass am Baumstandort 1, Legdener Straße 15, nicht unbedingt die Fällung des Baumes erforderlich sei. Man könne auch darüber nachdenken, die gefährdete Leitung zu verlegen oder einen Wurzelschnitt mit einem gleichzeitigen Kronenschnitt durchzuführen, was zu einer neuen Wurzelbildung führe. Er erklärte, dass die Linde ein typischer heimischer Baum sei, der nicht unbedingt zu Kontakten mit Leitungen neige. Diese Gefahr sei bei Platanen, Bergahorn, Kastanien oder Zedern viel größer, deren genetische Veranlagung zu regelrechten Umschlingungen von Leitungen führe. Seine Maßnahmenempfehlungen seien allein aus botanischer Sicht zu sehen.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, was er sich unter einem überbaubaren Baumsubstrat vorzustellen habe.

 

Herr Honds erklärte, dass dieses Material so verdichtet werden könne, dass es tragfähig bleibe und man darüber gehen oder fahren könne. Dennoch sei es wasserdurchlässig.

 

Ausschussmitglied Eimers teilte mit, dass seines Wissens eine Linde bis zu 1,80 m tief wurzeln könne, also bis zu der Tiefe, in der die Wasserleitungen verlegt seien.

 

Herr Honds erklärte, dass am untersuchten Standort eine Verwurzelung bis zu einer Tiefe von ca. 1 bis 1,5 m vorliege. Eine Linde bilde im innerstädtischen Raum nicht die Wurzeln aus, die sie laut Lehrbuch grundsätzlich ausbilden könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass er davon ausgehe, dass Kosten und Aufwand zu hoch wären, um eine Leitung umzulegen. Andererseits solle man bedenken, dass in Stuttgart gerade Bäume unter großem Protest gefällt würden und versuchen, die Baumstandorte an der Legdener Straße zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte, wie man bei einer Einzelprüfung von 2 Baumstandorten auf insgesamt 57 Standorte schließen könne.

 

Herr Honds erklärte, dass man bewusst zwei sehr unterschiedliche Standorte auf beiden Straßenseiten gewählt habe. Um eine 100 %-ige Sicherheit zu erhalten, müsse man tatsächlich jeden einzelnen Standort untersuchen. Man habe hier einen sehr bebauungsnahen Standort ausgewählt (ca. 3 m Abstand) und einen bebauungsfernen Standort (ca. 7 – 8 m). Mit diesen Referenzschachtungen beleuchte man theoretisch den gesamten Straßenverlauf, da man davon ausgehen könne, dass Bäume sich unter gleichen Bedingungen auch relativ gleich verhielten.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte, ob es Erfahrungswerte bezüglich des Wurzelzuwachses und der damit verbundenen Gefährdung von Leitungen gebe.

 

Herr Honds erklärte, dass eine PE(Polyethylen)-Leitung grundsätzlich nicht reißen könne, allerdings könne sie durch Wurzeln zusammengequetscht werden. Dies habe er von einer Linde noch nie gehört, von Platanen und Zedern jedoch schon. Er wies darauf hin, dass sich am Baumstandort 1 zusätzlich das gemauerte Fundament des Kanalschachtes befinde, welches die Leitung am Ausweichen gehindert habe.

Der zu erwartende Wurzelzuwachs sei in Bezug auf Masse und Volumen relativ hoch, da der Baum jetzt erst einen Stammdurchmesser von ca. 40 cm habe und noch 30 Jahre weiter wachsen könne. Die Stabilitätswurzeln seien grundsätzlich ausgebildet, jetzt würden Sucherwurzeln für die Nährstoffsuche ausgebildet. Man könne mit einem großzügigen Kronenschnitt die Sicherheit gewährleisten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob es einen Plan gebe, auf dem man den Verlauf der Gasleitung erkennen könne.

 

Herr Honds erklärte, dass festgestellt worden sei, dass die Gasleitung im weiteren Straßenverlauf auf der anderen Baumseite liege.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass man entlang der Straße überall Risse im Einfriedungsmauerwerk sehe, die die Anwohner mit den Bäumen in Verbindung brächten. Das Gutachten verneine jedoch einen Zusammenhang.

 

Herr Honds erläuterte anhand des Baumstandortes 2, dass man hier das besondere Augenmerk auf den Zusammenhang von Baumwurzeln und der aufgedrückten Grenzmauer gerichtet habe. Das Wurzelwerk sei zunächst tatsächlich in Richtung der Mauer gewachsen, sei aber dann rechtwinklig abgeknickt und habe keine Berührungspunkte mit der Mauer gehabt. Dies sei typisch für die Linde, die bei Kontakt mit Fremdkörpern ihre Wurzeln in eine andere Richtung schicke.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erkundigte sich sodann nach den Kosten für eine Revitalisierung der Bäume.

 

Herr Honds machte dies von den gewünschten Maßnahmen abhängig. Das möglicherweise zu nutzende Baumsubstrat koste ca. 30 € pro Tonne. Eine Baumscheibe benötige einen Platz von ca. 8 qm, der hier nicht zur Verfügung stehe, so dass diese Möglichkeit ausscheide.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob man mit einem regelmäßigen Kronenschnitt etwas erreichen könne, wenn man schon keine guten Wachstumsbedingungen schaffen könne.

 

Herr Honds plädierte dafür, dieses auf jeden Fall regelmäßig zu tun. Damit werde der Wurzelzuwachs reduziert und diene somit der Leitungssicherheit.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fasste noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen, um sicherzugehen, die Ausführungen von Herrn Honds richtig verstanden zu haben:

1. PE-Leitungen seien durch die Wurzelbildung von Linden grundsätzlich nicht gefährdet.

2. Alle Bäume könnten erhalten werden.

3. Zur Gewährleistung der Windsicherheit könne man das Substrat um die Wurzeln austauschen, oder zusätzlich einen Kronenschnitt ausführen.

 

Herr Honds bejahte die beiden ersten Punkte, fügte aber zu Punkt 3 hinzu, dass der Kronenschnitt auf jeden Fall erforderlich sei, allein schon um das Lichtraumprofil zu erhalten. Eine Baumscheibe sei ebenfalls sehr nützlich. Der Austausch des Bodensubstrates dagegen sei vielleicht nicht in massiver Form notwendig.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, in welchem Umfang ein Kronenschnitt erforderlich sei.

 

Herr Honds erklärte, dass man bei einer Linde nur eine Massenreduzierung zwischen 20 und 30 % durchführen dürfe, ohne dem Baum zu schaden. Bei Platanen könne man einen kompletten Rückschnitt vornehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, wie häufig so ein Kronenschnitt durchgeführt werden müsse.

 

Dies müsse in den ersten 15 Jahren ca. alle 3 Jahre erfolgen, mit zunehmendem Alter immer weniger, erläuterte Herr Honds.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigte sich, wie es mit der Sicherheit der Hausanschlussleitungen für Gas-, Strom-, Telefon- und Abwasser aussehe und fragte nach, ob es da zu Problemen kommen könne.

 

Herr Honds teilte mit, dass diese Leitungen nicht untersucht worden seien. Für eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen sei eine neue Schachtung erforderlich, bei der man auch das Leitungsmaterial überprüfen müsse. Auch hier gelte, dass PE-Leitungen nicht direkt gefährdet seien. Bei Abwasserkanälen sei das aber möglich, da es bis heute keine wurzeldichten Verbindungsmuffen gebe. Dies sei jedoch keine Erscheinung, die man einzig auf diese Straße oder diesen Baum beziehen könne. Die einzige Schutzmöglichkeit seien verschweißte Systeme. Damit werde sich die Gemeinde Rosendahl bis zum Jahr 2015 aber ohnehin auseinander setzen müssen, da die Hauseigentümer verpflichtet seien, die Dichtigkeit der Hausanschlüsse nachzuweisen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, wer bei Beschädigungen der Leitungen haftbar gemacht werden könne.

 

Herr Honds erläuterte, dass hier das Verursacherprinzip gelte. Durch die genetische Untersuchung einer Wurzelprobe könne eine Zuordnung zum Eigentümer erfolgen. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine Nachweispflicht für die Sicherheit seiner Hausanschlussleitungen habe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing zeigte sich verwundert darüber, dass das Baumsubstrat auf der straßenabgewandten Seite eingebracht werden solle. Vorher habe man davon gesprochen, dass Baumsubstrat auf der straßenzugewandten Seite einzusetzen, um eine bessere Verwurzelung in diese Richtung zu bekommen. Er frage sich, warum man dort, wo ohnehin Leitungen lägen, noch eine neue Wurzelbildung provozieren wolle.

 

Herr Honds teilte mit, dass die größeren Leitungen in einer Tiefe von 1,80 m verlegt seien. Das Substrat solle maximal bis zu einer Tiefe von 1,00 m aufgefüllt werden. In diesem Bereich sollten sich die Wurzeln der Bäume flächig ausbilden können. Darüber müsse dann eine semipermeable Deckschicht aufgebracht werden. Dies sei allerdings auch eine Kostenfrage.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, wie das zur Stabilisierung der Bäume beitragen solle, wenn sich im Baumsubstrat nur noch Nährstoffwurzeln ausbilden würden.

 

Herr Honds erklärte, dass auch Stabilitätswurzeln immer noch neu ausgebildet würden. Man könne die Stabilität zur Straßenseite damit um 10 % erhöhen.

 

Ausschussmitglied Lembeck teilte mit, dass die bestehenden Bäume durch ihr Wachstum doch immer mehr Fläche vom Rad- und Fußweg wegnähmen. Er fragte, ab wann die Sicherheit hier nicht mehr gegeben sei. Wenn er sich heute für die Bäume entscheide, müsse er wissen, dass er nicht in 5 Jahren den Rad- und Fußweg erneuern müsse. Er verlange hier ein Gesamtkonzept.

 

Herr Honds verwies an dieser Stelle noch einmal auf das erste Foto aus seiner Präsentation und erläuterte, dass dieser Baum bei einem regelmäßigen Kronenschnitt noch ca. 15 cm im Stammumfang, also ca. 7,5 cm in Richtung Radweg wachsen werde. Linden würden im Normalfall eine Stammdicke von ca. 65 cm erreichen. Durch einen regelmäßigen Kronenschnitt alle drei Jahre könne man den Zuwachs im Stammbereich aber einschränken.

 

Ausschussvorsitzender Schenk wies darauf hin, dass das geplante Maßnahmenkonzept dies ja berücksichtigen würde.

 

Ausschussmitglied Lembeck wies darauf hin, dass die Wurzeln ja auch den Gehweg immer wieder hoch gedrückt hätten und fragte, ob es Maßnahmen gebe, um dies in Zukunft zu verhindern.

 

Herr Honds erklärte, dass hier die Möglichkeit eines kombinierten Wurzel- und Kronenschnitts bestünde oder der Einsatz von Wurzelbrücken möglich sei, um den Zuwachs nach oben zu verhindern. Es gebe hier einige technische oder botanische Eingriffsmöglichkeiten.

 

Auf die Frage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing, ob man dieses im Zusammenhang mit der Einbringung des Baumsubstrates machen könne, erklärte Herr Honds, dass das möglich sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, welcher Baum ideal für so einen Standort sei.

 

Herr Honds legte dar, dass die jeweiligen Standortbedingungen den idealen Baum ausmachten. Es gebe keinen Baum, der alle Bedingungen erfüllen könne. Inzwischen gebe es entwickelte Baumarten, z.B. eine schmalkronige Form der Linde, die weniger stark verzweigt sei. Bei den an der Legdener Straße im Ortsteil Holtwick stehenden Bäumen handele es sich um eine Ursprungsform der Linde.

 

Ausschussmitglied Hemker resümierte, dass nach diesen eingehenden Informationen eine Entscheidung getroffen werden müsse, die das öffentliche Interesse, das Anwohnerinteresse und das Verkehrsinteresse berücksichtige.

 

Herr Honds ergänzte, dass er sich nur auf die botanischen Fragen beschränken könne. Allerdings könne er bestätigen, dass es in vielen Gemeinden kombinierte Rad- und Fußwege gebe, die sich nicht anders darstellten als an der Legdener Straße.

 

Ausschussvorsitzender Schenk wies zusätzlich darauf hin, dass dieser Weg als kombinierter Rad- und Fußweg ausgeschrieben sei und daher die Nutzungsfläche im Moment durchaus ausreichend sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck erkundigte sich, wofür die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Kosten in Höhe von 11.246,10 € seien.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass es sich hierbei um die Kosten für das Honorar von Herrn Honds und die Kosten für den Saugbagger handele. Die Kosten für den Saugbagger seien mit ca. 8.900 € veranschlagt. Die RWE habe jedoch zugesagt, sich an diesen Kosten zu beteiligen, so dass wahrscheinlich noch ca. 5.000 € für die Gemeinde zu zahlen blieben.

 

Bürgermeister Niehues erkundigte sich, mit welchem Verfahren die Einbringung des Baumsubstrates erfolgen könne und welche Kosten entstehen könnten.

 

Herr Honds erklärte, dass im Stammfußbereich von Bäumen grundsätzlich keine Maschineneinsätze erlaubt seien, so dass man eine Schachtung mit Hilfe eines Saugbaggers ausführen müsse. Der günstigste Anteil an dieser Maßnahme sei das Einbringen des Substrates, der Teuerste das Aufnehmen des Bodens. Mit einem Kronenschnitt und eventuell einer Baumscheibe könne man auch helfen, was kostengünstiger sei. Bei der Anlegung einer Baumscheibe sollte man allerdings verhindern, dass diese als Fußweg genutzt werde.

 

Bürgermeister Niehues fragte, ob es zeitlich machbar sei, diese Maßnahmen ca. 3 – 4 Jahre zu verschieben, da die Gemeinde Rosendahl bedingt durch das vorliegende Haushaltssicherungskonzept (HSK) momentan keine Mittel dafür bereitstellen könne.

 

Herr Honds hielt dies bis auf den Baum am Standort 1 für machbar. Allerdings empfahl er regelmäßige Baumkontrollen.

 

Bürgermeister Niehues fragte, welche Bäume man in Zukunft für solche Standorte wählen könnte, um Probleme zu vermeiden. Man habe sich an einigen anderen Stellen in der Gemeinde für Säulenhainbuchen entschieden.

 

Herr Honds bestätigte, dass es sich dabei um einen absolut vorteilhaften Baum handele. Die Säulenform reduziere den durchwurzelten Raum und zeige sich resistent im innerstädtischen Raum. Untersuchungen in den letzten 20 Jahren hätten gezeigt, dass die Anpflanzung dieses Baumes sehr Erfolg versprechend sei, insbesondere da die Straßenprofile immer kleiner würden.

 

Bürgermeister Niehues berief sich auf die Ausführungen von Herrn Honds, der ja bestätigt habe, dass die Platane ein sehr aggressiver Baum sei. Die Anwohner einer Straße im Ortsteil Holtwick seien bereits bei ihm gewesen, da sie Sorge um die Leitungen hätten. Auch das Pflaster werde schon hoch gedrückt. Er fragte, ob man diese Bäume möglicherweise entfernen müsse, oder ob man mit einem Rückschnitt in eine Kurzform das Wurzelwachstum reduzieren könne.

 

Herr Honds verwies hier darauf, dass Platanenwurzeln Leitungen regelrecht umschlingen könnten. Hier müsse man sich die Leitungspläne ansehen und die Standorte eventuell genauer beleuchten. Von einem radikalen Schnitt, der in diesem Fall als chirurgisches und nicht mehr als botanisches Mittel angesehen werden müsse, halte er persönlich nicht viel. Der Baum treibe sehr schnell wieder aus. Außerdem müsse eine Platane nicht alt sein, um Schäden anzurichten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, was ein Kronenschnitt koste und ob dieser als „ad hoc Maßnahme“ geeignet sei.

 

Herr Honds erklärte, dass er zu den Kosten nichts sagen könne, dieses aber eine Maßnahme sei, die im Frühjahr oder Herbst eines Jahres durchgeführt werden könne, wenn die Mittel im Budget vorhanden seien.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte Fachbereichsleiter Wellner, ob die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Rosendahl den Kronenschnitt der Linden durchführen könnten.

 

Fachbereichsleiter Wellner teilte mit, dass er diese Frage so nicht beantworten könne, dies aber im Zuge des Maßnahmenplanes prüfen werde.

 

Ausschussvorsitzender Schenk bedankte sich für die Ausführungen und ließ darüber abstimmen, ob den Anwohnern der Legdener Straße die Möglichkeit eröffnet werden solle, ebenfalls Fragen an den Gutachter zu stellen.

 

Der Ausschuss stimmte mehrheitlich für die Zulassung von Anwohnerfragen.

 

Ausschussvorsitzender Schenk gab sodann den erschienenen Anwohnern die Gelegenheit, Fragen an den Gutachter, Herrn Honds, zu stellen.

 

Herr Hüwe erklärte, dass er sich den Zustand von 1984 zurück wünsche. Er wolle, dass alle Bäume entfernt werden.

 

Frau Terwey erklärte, dass eine Linde so nah vor ihrem Haus stehe, dass ihr Sohn auch im Sommer das Licht in seinem Zimmer brennen lassen müsse. Die Fensterscheiben seien total verschmiert und sie müsse zweimal in der Woche Laub fegen, so dass ihre Biotonne immer überfüllt sei. Außerdem seien bei einem Sturm vor einigen Wochen zahlreiche Äste abgebrochen. Obwohl sie dies bereits gemeldet habe, seien keine Maßnahmen ergriffen worden.

 

Ausschussvorsitzender Schenk teilte mit, dass die Verwaltung dies im Zuge des Maßnahmenkonzeptes prüfen werde.

 

Bürgermeister Niehues bot an zu prüfen, ob man an einzelnen extremen Standorten die Bäume kurzfristig zurückschneiden könne.

 

Herr Hüwe betonte, dass für ihn nur eine Entfernung aller Bäume in Frage komme.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass die Bäume seinerzeit vom Heimatverein Holtwick gepflanzt worden seien. Man könne keinen Kahlschlag machen, sondern müsse auch dafür sorgen, etwas Grün im Ort zu halten.

 

Ausschussmitglied Lembeck schlug vor, zwei Konzepte zu erarbeiten, eines für kurzfristige und eines für langfristige Lösungen.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass er kurzfristige Einzellösungen für problematisch halte, da diese dann auch bei den anderen Anwohnern Erwartungen erweckten. Er wolle vermeiden, dass bei den Anliegern Hoffnungen geweckt würden, dass etwas passiere, ohne dass das nötige Geld dafür vorhanden sei. Im Moment seien definitiv keine Mittel vorhanden, es müssten erst Einsparungen an anderen Stellen erfolgen.

Der Anwohnerin Frau Terwey bot er jedoch an, zumindest das Totholz kurzfristig zu entsorgen, um den guten Willen der Gemeinde zu zeigen.

 

Ausschussmitglied Hemker bekundete Verständnis für diese Ausführungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ergänzte dies dahingehend, dass aufgrund des zuvor erläuterten Verursacherprinzips bei Schäden an den Privatleitungen eine Regulierung durch die Gemeinde erfolgen werde.

 

Fachbereichsleiter Wellner wies darauf hin, dass er am heutigen Sitzungstage einen Anruf von der RWE bekommen habe, die ihm mitgeteilt habe, dass die Gasleitung am Baumstandort 1 auf Kosten der RWE verlegt werden solle. Nach den Ausführungen von Herrn Honds bedeute dies, dass der Baum am Standort 1 nicht unbedingt gefällt werden müsse. Er plädiere dafür, den vorgeschlagenen Beschluss dahingehend zu ändern.

 

Ausschussvorsitzender Schenk bedankte sich bei Herrn Honds für seine Ausführungen und ließ den Ausschuss über folgenden geänderten Beschluss abstimmen: