Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei, die Möglichkeit der Errichtung einer Querungshilfe (z. B. Zebrastreifen) zu prüfen und das Ergebnis im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/198.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erläuterte den der Einladung beigefügten Antrag der WIR-Fraktion, die Möglichkeit der Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Zebrastreifen) im Kreuzungsbereich Elsen/Hauptstraße zu prüfen und gegebenenfalls kurzfristig zu realisieren.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, wo genau die Querungshilfe angedacht sei und ob es sich bei der Hauptstraße um eine Gemeindestraße oder eine Landstraße handele.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass es sich nach wie vor um eine Landstraße handele.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass man angedacht habe, die Querungshilfe auf der Hauptstraße in Höhe des Hauses Nr. 27 zu realisieren. Dieses werde bald abgerissen und auf dem freiwerdenden Grundstück werde ein Parkplatz angelegt.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag der WIR-Fraktion begrüße. Er fragte, inwieweit in der „Zone 30“ Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt würden und regte an, durch eine verstärkte Kontrolle zusätzlich die Verkehrssituation zu entschärfen.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, diese Anregung weiterzugeben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, wieso es sich bei der Hauptstraße noch immer um eine Landstraße handele. Beim Bau der Umgehungsstraße von Osterwick habe man davon gesprochen, dass die Ortsdurchfahrt zu einer Gemeindestraße zurückgestuft werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich hierbei um ein schwieriges Verfahren handele, an dem mehrere Behörden beteiligt seien. Außerdem sei bei einer Zurückstufung die Gemeinde Rosendahl für die Instandhaltung verantwortlich.

Weiter müsse für die Errichtung einer Querungshilfe die Straßenverkehrsbehörde miteinbezogen werden und zustimmen. Er gehe davon aus, dass auf die Gemeinde auf jeden Fall eine Kostenübernahme oder zumindest -beteiligung zukommen werde.

 

 

Der Ausschuss fasste abschließend folgenden Beschluss: