Die 1. Erweiterung der 7. Änderung des Bebauungsplanes “Gartenstiege”, Ortsteil Holtwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/183 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Kreutzfeldt war zu
dieser Abstimmung nicht anwesend.
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 30. September 2010.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau-
und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: