Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur Durchführung der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Darfeld wird gemäß § 34 Abs. 4 bis 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Änderungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 für die Grundstücke, die dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/194 beigefügten Planausschnitt zu entnehmen ist, durchgeführt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss wird gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/194 beigefügten Planunterlagen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/194.

 

Ausschussmitglied Espelkott bat darum, den Eigentümer des betreffenden Grundstückes zu informieren, dass in unmittelbarer Nähe der Generationenpark Bahnhof Darfeld geplant sei.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass die Verwaltung hier bereits tätig geworden sei und den Eigentümer informiert habe. Dieser habe sich die Präsentation über den Generationenpark angesehen und sich informieren lassen. Er habe bereits mitgeteilt, dass der Generationenpark kein Problem für ihn darstelle.

 

Ausschussmitglied Lembeck bat darum, dieses auch in der Satzung schriftlich festzuhalten, damit keine nachträglichen Forderungen erfolgen könnten.

 

Fachbereichleiter Wellner teilte mit, dass dieses rechtlich nicht möglich sei. Mit der Änderung der Satzung werde lediglich der Innenbereich des Ortsteiles Darfeld erweitert.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, wie akut das Verlangen des Eigentümers sei, dort zu bauen. Man solle überlegen, ob es nicht eine gemeinsame Bebauungsplanung für den Generationenpark und den erweiterten Grundstücksbereiche geben könne.

 

Fachbereichsleiter Wellner erklärte, dass die Verwaltung in der Pflicht stehe, entsprechend des Antrages des Eigentümers zu verfahren. Dieser habe bereits früher Erschließungsbeiträge gezahlt, weil man ihm zugesagt habe, dass dort gebaut werden könne. Dies sei ihm jedoch dann mit der Begründung verweigert worden, dass das Grundstück im Außenbereich liege. Inwieweit es nun tatsächlich zu einer Baugenehmigung komme sei noch zu klären.

Zum Generationenpark sei zunächst zu klären, ob hier ein Bebauungsplan notwendig sei. Möglicherweise müsse der Flächennutzungsplan geändert werden. Da noch nicht sicher sei, was hier getan werden müsse, könne das dem möglichen Bauherren nur zum Nachteil gereichen. Er bitte daher darum, diese Dinge voneinander zu trennen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass der heutige Beschluss nur den Einstieg in das Verfahren zur Satzungsänderung bedeute.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: