Frau Everding teilte mit, dass sie sich bei der Firma Klostermann bereits über einen versickerungsfähigen Bodenbelag erkundigt habe. Sie fragte, ob es nicht möglich sei, wenn sie diesen Belag auf eigene Kosten verlege, Abwassergebühren einzusparen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass hier das Landeswassergesetz greife. Es besage, dass das betreffende Grundstück zur Verrieselung geeignet sein müsse, ohne dass das Wohl der Allgemeinheit betroffen sei. Die Böden hier im Ort seien aber nicht aufnahmefähig, ohne dass der benachbarte Anlieger mit betroffen sei. Außerdem gelte für die Kommunen ein Bestandsschutz. Es seien flächendeckend Kanäle für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verlegt worden. Damit verbunden seien Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen. Die Abwassergebühren seien nicht mehr zu finanzieren, wenn Anlieger aus dem System ausscheiden würden. Es gelte daher bei alten Baugebieten ein Solidaritätsprinzip, das die Einleitung von Niederschlagswasser verlange.