Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010“ vorgelegt habe, wonach den Kommunen zur Verbesserung der Finanzausstattung Mittel in Höhe von etwa 300 Mio. € bereitgestellt würden. Für die Gemeinde Rosendahl bedeute dies eine Nachzahlung in Höhe von 150.948,75 €, wobei die darin enthaltenen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 104.005 € zur Entlastung des Haushaltes und die zusätzliche Investitionspauschale in Höhe von 46.944 € zur Verbesserung der Liquidität beitrügen.