Bürgermeister Niehues teilte mit, dass der Verfassungsgerichtshof NRW der Verfassungsbeschwerde einer Reihe von kreisfreien Städten und Kreisen stattgegeben habe, wonach der Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen des Landes wegen der Ersparnis beim Wohngeld aufgrund von Plausibilitätsmängeln und fehlerhaften Daten nicht hinreichend valide sei.

Aufgrund dessen sei in einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf geplant, eine neue Grundlage für den Verteilungsmaßstab der Wohngeldersparnis rückwirkend seit 2007, sowie einen Verrechnungsmodus für die Jahre 2011 bis 2018 zu schaffen.

Der Gesetzentwurf sehe für den Kreis Coesfeld für die Jahre 2007 bis 2009 einen Nachteilsausgleich (= Erstattung) in Höhe von rd. 2,5 Mio. € vor. Da es einen Vertrag über die gesonderte Abrechnung der SGB II-Leistungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gebe, würden der Gemeinde Rosendahl für die Jahre 2007 – 2009 rd. 98.000 € erstattet, wenn der vorliegende Gesetzentwurf so beschlossen werde.