Beschluss: geändert beschlossen

  1. Auf die Anlegung einer Querungshilfe auf der Hauptstraße im Ortsteil Osterwick im Bereich der Arztpraxis wird verzichtet.

 

Abstimmung:                                       7 Ja Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

  1. Stattdessen soll beim Kreis Coesfeld, Abt. 36 - Straßenverkehr, beantragt werden, die 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße möglichst bis zur Einmündung der Midlicher Straße auszudehnen.

 

Abstimmung:                                       5 Ja Stimmen

                                                            3 Nein Stimmen


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/215.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass am 26. Oktober 2010 ein Ortstermin mit Vertretern der Fachbehörden stattgefunden habe. Dabei habe sich herauskristallisiert, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Zebrastreifens nicht vorlägen. Eine bauliche Querungshilfe könne zwar angelegt werden, deren Kosten in Höhe von ca. 100.000 € müssten aber von der Gemeinde Rosendahl selbst getragen werden.

Eine tragbare Lösung wäre daher möglicherweise die Ausweitung der 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung in westliche Richtung bis zur Fußgängerampel.

 

Ausschussmitglied Everding fragte, ob man sich klar gemacht habe, was ein Zebrastreifen koste und wie wertvoll ein Menschenleben sei. Die Überlegung müsse doch sein, wie man insbesondere Kindern und Senioren eine sichere Überquerung der Straße gewährleisten könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass man dies nicht einfach so gegenüber stellen könne. Die gesetzlichen Anforderungen seien in diesem Fall nicht gegeben. Die Querungszahlen in diesem Bereich seien einfach zu gering. In den 40 Minuten während des Ortstermins habe tatsächlich nur eine Person die Straße überquert. Der Kreis werde die benötigte verkehrsrechtliche Anordnung für die Anlage eines Zebrastreifens nicht erteilen.

 

Ausschussvorsitzender Schenk ergänzte, dass es Rechtsvorschriften für die Anlage eines Zebrastreifens gebe, die auf der Grundlage einer bestimmten Anzahl von querenden Fußgängern und Fahrzeugen beruhten und in diesem Fall wohl nicht zuträfen.

 

Ausschussmitglied Lembeck stellte fest, dass der Ortstermin eine Notwendigkeit zur Anlage einer Querungshilfe oder eines Zebrastreifens nicht gezeigt habe. Es sei nicht möglich, alle Straßen im Ortsbereich absolut sicher zu machen.

Er kritisierte daraufhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der mehrere Dinge miteinander verquicke, die nach Ansicht der CDU-Fraktion so nicht in Zusammenhang gebracht werden könnten. Die Begründung, die Querungshilfe aus Kostengründen nicht zu erstellen, sehe die CDU-Fraktion so nicht. Auch bei geringeren Kosten sei diese nicht notwendig.

Bei der Idee, die 30 Zone weiter auszudehnen sei die Frage, ob es sich hier wirklich um die Ausweisung einer Zone handele, die mithin auch eine geänderte Vorfahrtsregelung zur Folge habe oder ob es sich lediglich um die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung handeln solle. Im Gremium „Osterwick-Mitte“ werde eventuell auch noch eine Überplanung notwendig, in deren Zuge man dann entsprechende Veränderungen vornehmen könnte. Es müsse berücksichtigt werden, dass die Hauptstraße auch eine Lebensader für den Ortskern sei, deren Veränderung durch eine weiter ausgedehnte Geschwindigkeitsbegrenzung das Dienstleistungszentrum schwächen würde.

Er schlage vor, heute nur über die Querungshilfe abzustimmen und über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für diesen Bereich später abzustimmen.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass es sich nicht um die Einrichtung einer Tempo-30-Zone handeln solle, sondern dass lediglich das Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Richtung Fußgängerampel am Dienstleistungszentrum vorgezogen werden solle. Er halte eine Verkehrsberuhigung im Ort durchaus für wünschenswert.

 

Ausschussmitglied Lembeck schlug vor, bei dieser Frage auch die Betreiber des Dienstleistungszentrums einzubinden und deren Meinung zu berücksichtigen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er während des Ortstermins beobachten konnte, wie lange eine Fußgängerin mit Rollator gebraucht habe, um die Hauptstraße zu überqueren. Daher plädiere er für die Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dadurch könne die Gefahr für querende Fußgänger reduziert werden.

 

Ausschussvorsitzender Schenk schlug vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass man das Wort „Zone“ daraus entferne, um keine Missverständnisse entstehen zu lassen.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärte, dass der Antrag der WIR-Fraktion nicht nur auf das Anlegen einer Querungshilfe angelegt gewesen sei. Die Fraktion könne sich aufgrund der momentanen Gegebenheiten auch mit einer Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anfreunden, bitte aber für den Fall der Umsetzung um verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei. Sollte die jetzige Landstraße zu einer Gemeindestraße herabgestuft werden, bitte man darum, eine Verengung der Straßenführung zu prüfen.

 

Ausschussmitglied Hemker regte an, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht nur bis zur Fußgängerampel am Dienstleistungszentrum sondern dann bis zur Einmündung der Midlicher Straße fortzuführen, da auch hier eine verkehrsproblematische Situation bestehe.

 

Diese Anregung wolle er gerne aufnehmen und an den Kreis weitergeben, antwortete Bürgermeister Niehues.

 

Ausschussmitglied Söller erklärte, dass er gegen die Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sei. Seiner Ansicht nach könne man die Straße an der vorhandenen Fußgängerampel sicher überqueren. Man müsse dazu eben ein paar Meter weitergehen.

 

Ausschussmitglied Everding teilte mit, dass sie die Anregung von Herrn Hemker begrüße. Sie wies darauf hin, dass der Arbeitskreis „Osterwick-Mitte“ noch in den Kinderschuhen stecke, aber jetzt aktueller Handlungsbedarf bestehe.

 

Ausschussvorsitzender Schenk ließ zunächst über den Antrag von Ausschussmitglied Lembeck den Beschlussvorschlag zu splitten, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       4 Ja Stimmen

                                                            3 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

Damit war dieser Antrag angenommen.

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgende Beschlüsse: