Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5

Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/216 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         18 Ja Stimmen

                                                                5 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 17. November 2010.

 

Ratsmitglied Meier teilte mit, dass die FDP-Fraktion gegen den Beschluss stimmen werde, weil sich gezeigt habe, dass noch zusätzliche Planungskosten entstünden. Ursprünglich habe es geheißen, dass mit den 60.000 € alle Kosten abgedeckt seien. Dies sei nicht das erste Mal, das zusätzliche Kosten entstehen würden. Die FDP-Fraktion wünsche sich eine Kostenstellenrechnung.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob die Bewilligung für die LEADER-Förderung schon vorliege.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass am heutigen Tage die Antragsunterlagen vom Regionalmanager, Herrn Wellmer, eingegangen seien. Es fehle noch eine detaillierte Kostenaufstellung. Sobald diese vorliege, werde der Antrag schnellstmöglich auf den Weg gebracht. Man müsse mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Monaten rechnen. Er gehe fest davon aus, dass der Antrag genehmigt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass die Gemeinde Rosendahl dann in Zukunft zwei große Spielplätze haben werde, obwohl andere Spielplätze aus Kostengründen aufgegeben worden seien.

 

Der Rat folgte anschließend dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: