Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/218 beigefügten Planunterlagen beschlossen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 17. November 2010.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau-
und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: