Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung im Bereich der 3. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/227 beigefügten Entwurf bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnung durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die der Einladung beigefügte Sitzungsvorlage VIII/227.

Er erklärte, dass der Antrag des Kaufinteressenten erst einen Tag vor der Versendung der Ratseinladung eingegangen sei, so dass dieser TOP nicht mehr im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorberaten werden konnte. Wegen der Dringlichkeit solle der Beschluss heute direkt im Rat gefasst werden.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er bei einer heutigen Zustimmung des Rates davon ausgehe, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass auch weitere Nachbarn ähnliche Änderungswünsche vorbrächten. Er fragte, ob es die Möglichkeit einer pauschalen Änderung des Bebauungsplanes gebe, um nicht über jede einzelne Änderung beraten und beschließen zu müssen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass für eine komplette Änderung des Bebauungsplanes ein neues Planverfahren nötig sei, das sehr kostenaufwendig wäre. Die heutige Änderung sei ohne externe Planungskosten möglich. Es handele sich in der Tat um einen alten Bebauungsplan, der den heutigen Gegebenheiten nicht mehr entspreche. Dennoch sei es am kostengünstigsten, auf die jeweiligen Wünsche der Eigentümer entsprechend zu reagieren.

 

Von diesem Argument ließ sich Ratsmitglied Kreutzfeldt überzeugen.

 

Ratsmitglied Lembeck fragte, ob die Frage des Ausgleichs für die Umwandlung von Flächen wie in der Sitzungsvorlage angekündigt, bereits mit der unteren Landschaftsbehörde abgesprochen sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die stellvertretende Fachbereichsleiterin, Frau Brodkorb, diese Frage bis zur nächsten Sitzung klären werde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass es für den Kaufinteressenten zwei Möglichkeiten gebe. Entweder erfolge der Ausgleich auf seinem Grundstück oder er löse den notwendigen Ausgleich ab. Früher sei es Pflicht gewesen, den Ausgleich im Plangebiet zu realisieren, heute könne der Ausgleich verlagert werden. Daher könne man froh sein, wenn man Einzelanträge erhalte, da auch der Ausgleich dann einzeln erfolgen könne.

 

Ratsmitglied Schubert fragte nach, ob er es richtig verstanden habe, dass der neue Eigentümer für den Ausgleich zu sorgen habe.

 

Dies wurde von Bürgermeister Niehues bejaht.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: