Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Testat des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Rosendahl über die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln gemäß § 11 Abs. 3 Investitionsförderungsgesetz NRW wird für folgende Maßnahmen erteilt:

 

1.  Erneuerung der Heizungsanlage und von Dachflächen sowie Wärmedämmmaßnahmen im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Darfeld (Identifikationsnummer G55804000014),

2.  Erneuerung der Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Osterwick (G55804000015),

3.  Erneuerung der Heizungsanlage und Wärmedämmmaßnahmen in der Turnhalle im Ortsteil Darfeld (Identifikationsnummer G55804000016),

4.  Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch von Heizkörpern, Wärmedämmmaßnahmen, Anpassung der Elektrosteuerung in der Turnhalle im Ortsteil Holtwick (Identifikationsnummer G55804000017),

5.  Rückbau der Glasbauwand und Erneuerung der Oberlichter in der Turnhalle im Ortsteil Osterwick, Droste-Hülshoff-Weg (Identifikationsnummer G55804000018),

6.  Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule im Ortsteil Holtwick (Identifikationsnummer G55804000019).


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/232.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass die zu prüfenden 6 Maßnahmen in der Vorlage dargestellt seien. Nach dem Abschluss dieser Maßnahmen müsse noch eine weitere Maßnahme abgewickelt werden, und zwar die Umbauarbeiten im Haus der Partnerschaft. Gegenüber der Bezirksregierung laufe diese Maßnahme als eine Maßnahme, intern werde sie in den Bereich A (Jugendhaus, obere Etage) und den Bereich B (Erdgeschoss) unterteilt. Wichtig für den Erhalt der Mittel aus dem Konjunkturpaket II sei der Beginn der Maßnahme in diesem Jahr, der auch bereits erfolgt sei.

Er wies darauf hin, dass die Unterlagen für die bereits beendeten Maßnahmen zur Einsicht vorlägen.

 

Ausschussmitglied Söller fragte, um welche Turnhalle es sich unter Punkt 5 handele.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass es sich um die kleine Turnhalle handele, die am Schulhof zwischen Grund- und Verbundschule liege. Hier habe es eine Glasbauwand zum Schulhof hin gegeben, deren Rahmen komplett durchgerostet gewesen sei. Es sei notwendig gewesen, eine komplett neue Fensteranlage zu installieren.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte, wie die Identifikationsnummer der einzelnen Maßnahmen entstehe.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass die einzelnen Maßnahmen jeweils im Vorfeld per Internet angemeldet werden mussten. Dabei sei dann eine individuelle Maßnahmennummer vergeben worden. Die letzten beiden Ziffern der Nummer kennzeichneten die interne Maßnahmennummer der Gemeinde Rosendahl.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil stellte den Ausschussmitgliedern an dieser Stelle eine genaue Kostenaufstellung für jede der sechs Maßnahmen zur Verfügung. Er erklärte, dass die tatsächlichen Gesamtkosten in 5 Fällen die gemeldeten Kosten überstiegen. Im Haushalt seien aber deutlich höhere Kosten veranschlagt worden, so dass es teilweise zu Einsparungen komme, die an anderer Stelle für überplanmäßige Aufwendungen verwendet worden seien oder aber zu echten Einsparungen führen würden.

 

Ausschussmitglied Rahsing fragte, ob man die Gesamtkosten nachträglich geltend machen könne, um die gewährten Mittel entsprechend zu erhöhen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II durch die Gemeinde in konkreten Maßnahmen gebunden worden seien. Daher könne man keine Nachmeldung, die theoretisch möglich sei, durchführen. Die Finanzierungsmittel für die genehmigten Maßnahmen stünden aber im Haushalt bereit. Durch die Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel finde keine haushaltsmäßige Veränderung statt.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass z. B. die Restmittel für den unteren Bereich des Hauses der Partnerschaft jetzt rd.17.000 € betrügen, statt ursprünglich rd. 15.000 €.

 

Kämmerer Isfort teilte weiter mit, dass es sinnvoll sei, bei den bereits gemeldeten Zahlen zu bleiben, da eine Nachmeldung nur zu einer Finanzierungsverschiebung führe. Damit könnten zum baldigen Jahresende Probleme entstehen.

 

Ausschussmitglied Rahsing betonte, dass seine Frage lediglich dem Verständnis gedient habe und keine Kritik darstellen sollte.

 

Ausschussmitglied Meier fragte, wie die Kosten für die Ingenieurleistungen entstünden, da ihr diese recht hoch erschienen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass diese Leistung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet worden sei und das komplette Leistungsspektrum (von der Vor- und Entwurfsplanung über die Ausschreibung und Objektüberwachung bis zur Rechnungsprüfung) abzüglich eines deutlichen Nachlasses beinhalte.

Zu den entstandenen Mehrkosten gegenüber der Ausschreibung wurde beispielhaft ausgeführt, dass man für die Turnhalle Darfeld z.B. den Warmwasserboiler in der Heizungsanlage ausgetauscht und dabei das Volumen von 500 l bei der jetzigen Neuanlage auf 300 l reduziert habe. Damit könnten jährlich ca. 400 – 500 Euro Energiekosten eingespart werden.

 

Ausschussmitglied Barenbrügge wies auf das unter Punkt 1 aufgeführte Gesamtvolumen der Heizungsanlage von 41.555,47 € hin und die Ingenieurleistung von 7.300 €. Er frage sich, wie viele Stunden der Ingenieur benötigt und berechnet habe, um auf diese Summe zu kommen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass die Vergabe der Ingenieur-Leistungen für alle Heizungsanlagen nach HOAI nur die unbedingt notwendigen Leistungen beinhaltete. Aufgrund der günstigen Ausschreibungsergebnisse sei in einem Einzelfall der verhältnismäßig hohe Anteil der Ingenieur-Leistungen aber zu akzeptieren.

 

Ausschussmitglied Reints ergänzte, dass bei der öffentlichen Hand die Berechnung von Ingenieurleistungen nach der HOAI erfolgen müsse. Diese sei gesetzlich festgelegt.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, ob es sich bei den Maßahmen um investive Maßnahmen handele.

 

Kämmerer Isfort verneinte dies und erklärte, dass durch die Mittel aus dem Konjunkturpaket eine deutliche Unterstützung für das HSK (Haushaltssicherungskonzept) erfolge und dadurch ein Unterhaltungsstau vermieden worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob die durch die Anmeldung gebundenen Mittel für die ganze Maßnahme gelten würden oder nur für Teile davon.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es sich dabei immer um die ganze Maßnahme handele. Solange allerdings der Topf mit den Mitteln nicht verbraucht sei, gebe es die Möglichkeit einer Umschichtung. Eine Nachmeldung sei bis zur Höhe von 100% der entstandenen Kosten möglich. Die Gemeinde Rosendahl habe aber bereits den kompletten Topf für die gemeldeten Maßnahmen ausgeschöpft. Die benötigten zusätzlichen Mittel seien im Haushalt veranschlagt.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass es notwendig gewesen sei, für das Jahr 2010 möglichst viele Maßnahmen abzurechnen, um sodann mit der verbleibenden Maßnahme den Topf ausschöpfen zu können.

 

Kämmerer Isfort ergänzte dazu, dass man ansonsten bei übrig bleibenden Mitteln möglicherweise keine passende Maßnahme gefunden hätte, die man noch in 2010 hätte beginnen können.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob man bei der Anmeldung vorsorglich eine höhere Summe als voraussichtlich benötigt, hätte anmelden können.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass die bewilligte Summe von 1.046.845 € verteilt werden musste. Diese sei auf die grundsätzlich geplanten Maßnahmen im Bereich Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur verteilt worden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte dazu, dass mit der Bewilligung auch der jeweilige Anteil für die Investitionsschwerpunkte Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur festgelegt worden sei. Es sei leider nicht möglich gewesen, innerhalb dieser Bereiche Mittel umzuschichten.

 

Ausschussmitglied Meier fragte, aus welcher Stelle im Haushalt die zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Maßnahmen gedeckt würden.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass dies die Position „Unterhaltung der Gebäude“ sei, in der diese Kosten auch im Ansatz schon veranschlagt worden seien.

 

Ausschussvorsitzender Schubert fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, die sehr hohen Ingenieurkosten in Zukunft zu verringern.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass dies nicht möglich sei. Alle Ingenieure und Architekten seien verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach der HOAI abzurechnen. Es gebe keine Möglichkeit sich gegenseitig zu unterbieten. Er versicherte aber, dass das Ingenieurbüro nur die unbedingt notwendigen Leistungen abgerechnet habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fasste zusammen, dass man sich im öffentlichen Bereich an bestimmte Spielregeln halten müsse. Anders gelagert sei dies möglicherweise bei Aktiengesellschaften oder im privaten Bereich.

 

Ausschussvorsitzender Schubert bat nun die Ausschussmitglieder, sich mit den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen zu beschäftigen.

 

Nach der Prüfung durch die Ausschussmitglieder fragte Ausschussvorsitzender Schubert, ob es noch Fragen gebe.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, wo die Ausschreibungsunterlagen zu den jeweiligen Maßnahmen seien. Von der WIR-Fraktion sei ausdrücklich gewünscht worden, dass diese zur Prüfung vorliegen sollten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass er die Ausschreibungsunterlagen dabei habe und sicherte Herrn Fedder zu, diese für die nächste Fraktionssitzung zur Einsichtnahme im Fraktionszimmer zu hinterlegen.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte weiter, ob die alten Heizungsanlagen schon abgeschrieben worden seien.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass Heizungsanlagen nicht gesondert abgeschrieben würden, sondern gebäudeabhängig seien. Jede Nacherneuerung werde im Ergebnisplan als Aufwand berücksichtigt und verändere damit auch nicht den bilanziellen Gebäudewert.

 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: