Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/233 als Anlage I beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2011 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/233.

 

Sachbearbeiter Croner erklärte, dass die Gebühren für die Übergangsheime in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden müssten.

Bei den Grundkosten ergebe sich aufgrund der Verringerung der nutzbaren Wohnfläche eine Verminderung des Gebührensatzes pro qm/Wohnfläche.

Bei den Verbrauchskosten hingegen sei eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen, was zum einen daran liege, dass in 2011 noch eine Unterdeckung aus dem Jahr 2009 abgewickelt werden müsse und zum anderen die erhöhten Verbrauchszahlen aus den Vorjahren als Grundlage für die neue Kalkulation genutzt worden seien.

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, ob angesichts der rasanten Steigerung der Zahl von Zuwanderern in den Nachbargemeinden, dies nicht bald auch auf die Gemeinde Rosendahl zukomme und ob in diesem Fall die Kalkulation ausreichend sei.

 

Sachbearbeiter Croner erklärte, dass er mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld Rücksprache genommen habe. Man müsse auch immer wieder mit Abschiebungen rechnen und könne die Asylbewerber teilweise auch in privatem Wohnraum unterbringen. Daher halte er die Kalkulation für angemessen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass im Übergangswohnheim an der Holtwicker Straße 6 ein Teil der Wohnungen, in denen das geplante Jugendhaus entstehen sollte, bereits wieder belegt sei und noch eine Reserve vorhanden sei. Wenn zusätzliche Asylbewerber aufgenommen werden müssten, dann erhalte die Gemeinde auch zusätzliche Gebühren. Die endgültigen Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern könne man letztendlich aber immer erst im Nachhinein berechnen.

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, was mit dem Hinterhaus im Ortsteil Darfeld geschehen solle, dessen Räume aufgrund von Feuchtigkeit nicht mehr als Wohnraum zu nutzen seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass ein Abriss mit Kosten verbunden sei, die man im Moment vermeiden wolle. Deshalb werde das Gebäude zunächst stehen gelassen und eine Entscheidung über die weitere Verwendung hinten angestellt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, wie es sein könne, dass die Zahl der Asylbewerber nach aktuellen Beichten deutschlandweit sinke, aber in Rosendahl ansteigen solle. Er fragte weiter, ob dies durch neue Zuweisungsschlüssel bedingt sei.

 

Sachbearbeiter Croner erklärte, dass man den Zuweisungsschlüssel bisher immer erfüllt habe. Er könne sich nur auf den Hinweis der Bezirksregierung berufen, die bereits mitgeteilt habe, dass in Zukunft mit mehr Asylbewerbern gerechnet werden müsse. Das Aufnahmesoll liege immer bei 100 %. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass Personen, die bereits früher einmal der Gemeinde Rosendahl zugewiesen wurden und einen Asylfolgeantrag gestellt hätten, auch wieder hier zugewiesen würden. Im Ortsteil Darfeld seien das zurzeit 5 Personen, die Anfang der 90-er Jahre schon einmal hier gewohnt hätten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob sich die Kostenerstattung durch das Land nach den Entgelten richte oder pauschaliert würde.  

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Gemeinde eine Pauschale gezahlt werde.

 

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: