Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/234 als Anlage I beigefügte 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/234.

 

Sachbearbeiter Croner erläuterte, dass die Kalkulation der Benutzungsgebühren in drei Bereiche aufgeteilt werde, die Nutzungs- und Verlängerungsgebühr, die Leichen- und Trauerhallengebühr und die Bestattungsgebühr. Man habe sich, wie im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, für einen zweijährigen Kalkulationszeitraum entschieden.

Durch die Regelungen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) komme es bei der Leichen- und Trauerhallengebühr zu einer deutlichen Erhöhung der Gebühren, da hier nun vollständig kostendeckende Gebührensätze zu kalkulieren seien.

Dazu komme noch die Erhöhung der kalkulatorischen Zinsen von 5 % auf 6,5 %.

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: