Sitzung: 15.12.2010 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: VIII/234
Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/234 als Anlage I beigefügte 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen
1 Nein Stimme
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/234.
Sachbearbeiter Croner erläuterte, dass die Kalkulation der Benutzungsgebühren in drei Bereiche aufgeteilt werde, die Nutzungs- und Verlängerungsgebühr, die Leichen- und Trauerhallengebühr und die Bestattungsgebühr. Man habe sich, wie im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, für einen zweijährigen Kalkulationszeitraum entschieden.
Durch die Regelungen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) komme es bei der Leichen- und Trauerhallengebühr zu einer deutlichen Erhöhung der Gebühren, da hier nun vollständig kostendeckende Gebührensätze zu kalkulieren seien.
Dazu komme noch die Erhöhung der kalkulatorischen Zinsen von 5 % auf 6,5 %.
Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: