Stellv. Fachbereichsleiterin Brodkorb berichtete über die Durchführung der Beschlüsse aus der Sitzung am 17. November 2010.

Bürgermeister Niehues ergänzte dazu, dass man in der oben genannten Sitzung zu TOP 8 ö.S. beschlossen habe, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße von 30 km/h nach Möglichkeit bis zur Einmündung Midlicher Straße ausgedehnt werden sollte. Dies sei vom Straßenverkehrsamt leider nicht akzeptiert worden, weil es in diesem Bereich bereits eine Fußgängerampel gebe.

 

Ausschussmitglied Hemker bezweifelte die Aussage des Straßenverkehrsamtes, da ihm von einem Polizeibeamten mitgeteilt worden sei, dass die Ausweitung der Begrenzung auf 30 km/h bis zur Einmündung Midlicher Straße ohne weiteres möglich sei. Er sei mit der jetzt getroffenen Regelung nicht glücklich.