Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberste Kamp“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/192 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/192 und begrüßte zu diesem TOP Herrn Gebker, Architekt aus Gescher.

 

Architekt Gebker stellte anhand einer Power Point Präsentation den Entwurf des Bebauungsplanes „Oberste Kamp“ im Ortsteil Osterwick vor. Er erklärte, dass es sich um 5 Bauplätze handeln werde, die den Bauherren maximale Gestaltungsfreiheit bieten würden. Auch wenn die Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde noch nicht erfolgt sei, sei klar, dass die Bebauung zu einer zusätzlichen Versiegelung von Flächen führen werde. Sicher sei aber, dass eine Ausgleichsregelung hier nicht gefordert werde. Dennoch habe man sich dazu entschlossen, eine freiwillige Ausgleichsregelung in Form eines Pflanzstreifens für Gehölze in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, warum hier keine Ausgleichsfläche gefordert werde.

 

Architekt Gebker erklärte, dass die Aufstellung nach § 13a BauGB erfolge und danach auf den Ausgleich verzichtet werden könne.

 

Frau Brodkorb ergänzte dazu, dass der Gesetzgeber den § 13a für diesen Fall einer Innenverdichtung geschaffen habe. Auch bei einem Planverfahren nach § 34 BauGB sei ein Ausgleich nicht erforderlich. Dennoch sehe die jetzige Planung einen ökologischen Ausgleich vor.

 

Ausschussmitglied Söller erkundigte sich, ob die angrenzenden Grundstückseigentümer informiert und beteiligt worden seien.

 

Die Eigentümer der östlich an die geplante Erschließungsstraße angrenzenden 3 Grundstücke seien informiert worden, die übrigen angrenzenden Grundstückseigentümer seien bisher noch nicht beteiligt worden, so Architekt Gebker.

 

Ausschussmitglied Söller fragte, ob denn angedacht sei, die weiteren Grundstückseigentümer zu informieren.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses im Rahmen der Offenlegung erfolge.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, ob für die Grundstückseigentümer der an die geplante Erschließungsstraße angrenzenden Parzellen 13,14 und 15 zusätzliche Erschließungskosten anfielen, da ihre Grundstücke durch den Bau der Erschließungsstraße zusätzlich von der Rückseite erschlossen würden.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass diese Straße nicht von der Gemeinde gebaut werde, sondern von der Grundstückseigentümerin zunächst als private Erschließungsstraße, die der Gemeinde später kostenlos übereignet werde. Dazu werde ein Erschließungsvertrag mit der jetzigen Eigentümerin der zu überplanenden Grundstücke geschlossen. Aus diesem Grunde würden für alle angrenzenden Grundstückseigentümer keine Erschließungskosten anfallen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob die ehemalige Hofstelle des Grundstückseigentümers noch genutzt werde.

 

Bürgermeister Niehues verneinte dieses.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wandte sich an Herrn Gebker, der in seiner Vorstellung von der maximalen Gestaltungsfreiheit für die Bauherren gesprochen habe und fragte, warum eine Traufhöhe festgelegt worden sei und ob hierauf nicht verzichtete werden könne.

 

Architekt Gebker erklärte, dass es sich um die maximale Traufhöhe handele, die nicht unbedingt ausgeschöpft werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass eine Traufhöhe festgesetzt werden müsse, da ansonsten die Möglichkeit bestünde, z.B. ein 9 – 10 m hohes Gebäude mit einem Flachdach zu errichten.  

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, warum an der nördlichen Grenze des Plangebietes ein 6,50 m breiter Streifen von der Planung ausgenommen worden sei.

 

Architekt Gebker erklärte, dass diese Fläche bereits veräußert sei und dann zur angrenzenden Parzelle 111 hinzugeschlagen werden solle. Es fehle allerdings noch die katastermäßige Erfassung, die sich auch noch etwas hinziehen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass die WIR-Fraktion nicht damit einverstanden sei, dass es keine Verpflichtung zur Schaffung von Ausgleichsflächen gebe, wie dieses bei vergleichbaren Vorhaben Pflicht sei. Der in der Planung freiwillig angelegte Gehölzstreifen werde aufgrund der Freiwilligkeit möglicherweise gar nicht bepflanzt. Er bat darum, dem Kreis mitzuteilen, dass die WIR-Fraktion darauf bestehe, dass der Investor Ausgleichsflächen schaffe.

Weiter wies er darauf hin, dass laut Plan hier die Schaffung eines einzigen großen Baukörpers möglich sei, da eine Aufteilung in Baugrundstücke fehle.

 

Architekt Gebker präsentierte den Ausschussmitgliedern daraufhin einen Plan, der die Aufteilung der zu überplanenden Fläche in 5 Baugrundstücke vorsah, in einer Größe von ca. 460 bis 530 qm und einmal von rd. 800 qm.

Dieser Plan wurde der Niederschrift als Anlage II beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, wie es für die an der geplante Erschließungsstraße angrenzenden Grundstückseigentümer bei späteren Reparaturen der Straße aussehe, wenn diese gemeindlich gewidmet sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass in rd. 40 Jahren möglicherweise Kosten auf die Anlieger zukommen könnten. Möglicherweise würden aber die sehr großen Grundstücke ohnehin geteilt, so dass eine Erschließung von der Grundstücksrückseite für die Eigentümer vorteilhaft sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, warum die Erschließungsstraße nicht bis zur Parzelle 16 vorgesehen werde.

 

Architekt Gebker teilte mit, dass es nicht vorrangiges Ziel der Bebauung gewesen sei, alle angrenzenden Parzellen anzuschließen, sondern die bestmögliche Ausnutzung des Plangebietes.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing schlug vor, dennoch den Besitzer der Parzelle 16 im Vorfeld zu befragen, ob er Interesse an einer Erschließung habe.

 

Dann müsse die Erschließungsstraße verlängert werden, was mit erhöhten Kosten und einer Verkleinerung des geplanten Baugrundstückes einhergehe, erklärte Bürgermeister Niehues.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob die Schaffung der freiwilligen Ausgleichsfläche mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verpflichtend sei.

 

Wenn der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werde, seien die für das Plangebiet festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verpflichtend, erklärte Frau Brodkorb.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, was er sich unter der Sockelhöhe vorzustellen habe und warum eine Längenbegrenzung für Dachgauben festgesetzt worden sei.

 

Architekt Gebker erklärte, dass die Sockelhöhe die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses festlege. Die Längenbegrenzung für Dachgauben sei eine gestalterische Festsetzung, damit ein Dach nicht zu große Dachgauben erhalte.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzte, dass man damit auch eine zu große Einsicht in Nachbargrundstücke verhindern wolle.

 

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: