Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick“ wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/238 beigefügten Entwurf bestehend aus Satzung, Begründung und Planzeichnungen durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/238.

 

Fraktionsvorsitzender Weber monierte, dass die vorgelegten Pläne nicht die aktuelle Bebauungssituation zeigten. Teilweise sei auf den Grundstücken bereits eine Bebauung vorhanden.

 

Frau Brodkorb bestätigte dies und erklärte, dass dies möglicherweise damit zusammenhänge, dass die Einmessung der Gebäude noch nicht erfolgt sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, ob für das Grundstück 223 mit der Änderung des Bebauungsplanes gleiche Möglichkeiten entstünden wie für den Eigentümer des Grundstücks 222.

 

Frau Brodkorb erklärte, dass seitens der Gemeinde der Errichtung von Garagen außerhalb der Bebauungsgrenzen in der Regel zugestimmt werde.

 

Ausschussmitglied Söller wies darauf hin, dass es hier um den Standort des Hauses gehe und fragte, ob der Eigentümer des Nachbargrundstückes 223 informiert worden sei.

 

Frau Brodkorb erklärte, dass eine Information von Seiten des Antragstellers erfolgt sei und der Grundstücksnachbar mit der Bebauungsplanänderung einverstanden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bat darum, die Firstrichtung in diesem Plan beizubehalten, damit es keine Probleme bei der Beschattung von benachbarten Grundstücken gebe.

 

Eine Änderung der Festsetzung der Firstrichtung sei in diesem Fall nicht geplant, teilte Bürgermeister Niehues mit.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: