Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Eichenkamp II“, Ortsteil Osterwick, wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/243 beigefügten Entwurf bestehend aus Planzeichnung und Begründung durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/243.

 

Nach einer kurzen Erläuterung des Plans, in der dargelegt wurde, dass durch die Lage des geplanten Spänebunkers kein Nachbar unmittelbar betroffen sei, fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: