Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4

Der vom Rat am 07.10.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Niehoff’s Kamp“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird aufgehoben.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         4 Ja Stimmen

                                                              4 Nein Stimmen

 

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/235 und die eingegangene Stellungnahme eines unmittelbar betroffenen Anliegers zum Planentwurf, vertreten durch seinen Rechtsanwalt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob durch die Verwaltung auch eine Rechtsauskunft eingeholt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies aus Kostengründen nicht erfolgt sei. Frau Brodkorb habe festgestellt, dass die Argumente des Investors, die sich insbesondere auf seine persönlichen wirtschaftlichen Interessen bezogen, nicht geeignet seien, um eine mit Sicherheit vom betroffenen Anlieger zu erwartende Klage abzuwehren. Er rechne sich im Fall einer Klage keine Chance für die Verwaltung aus.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass die SPD-Fraktion der Ablehnung nicht zustimmen werde, da es in der Argumentation des Rechtsanwaltes einige sachliche Fehler gebe, die man durchaus zum Anlass für eine Diskussion nehmen könne. Es stehe z.B. nirgendwo, dass durch die Erhöhung der Traufhöhe automatisch ein höheres Gebäude entstehen müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er mit dem Grundstückseigentümer im Vorfeld gesprochen habe. Dieser wolle drei Grundstücke behalten. Eines davon werde der Sohn bebauen. Das Problem beziehe sich eigentlich nur auf das zu veräußernde Grundstück unmittelbar neben dem betroffenen Anlieger. Er sehe das jetzige Verfahren als nicht mehr durchführbar an und schlug vor, die Planungen zu beenden.

 

Frau Brodkorb ergänzte dazu, dass die Eigentümer der schon bebauten Grundstücke auch Anspruch auf einen gewissen Vertrauensschutz in den bestehenden Bebauungsplan hätten. Im Änderungsantrag habe man auf wirtschaftliche Interessen verwiesen. Damit habe der betroffene Anlieger gute Chancen, im Falle einer Klage, Recht zu bekommen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber war der Ansicht, dass dann kein Bebauungsplan mehr geändert werden dürfe, da immer wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielten. Er werde der Rücknahme des Beschlusses nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Niehues machte nochmals deutlich, dass es sinnvoller sei, jetzt den Beschluss zurückzunehmen, um einer Klage aus dem Weg zu gehen. Später könne dann bei einem konkreten Bauantrag ein neues Verfahren eröffnet werden.

 

Damit müsse dann ein Antragsteller dem Rat behilflich sein, etwas gerade zu rücken, was dieser „verkorkst“ habe, stellte Fraktionsvorsitzender Weber fest.

 

Frau Brodkorb machte deutlich, dass als Alternative nur bleibe, ebenfalls den Rechtsweg zu beschreiten und durch einen Anwalt prüfen zu lassen, ob noch eine Chance bestehe, im Falle einer Klage des Anliegers, diese abzuweisen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er es bevorzuge, den Ratsbeschluss aufzuheben und später gegebenenfalls ein neues Verfahren durchzuführen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass es hier um eine Grundsatzentscheidung gehe. Eine Verdichtung in bestehenden Baugebieten sei als öffentliches Interesse zu sehen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing entgegnete, dass der Vertrauensschutz für Bauherren in bestehenden Baugebieten auch eine sehr große Rolle spiele.

 

Frau Brodkorb erklärte, dass bei § 13a-Verfahren, die eine öffentliche Auslegung erfordern, immer mit einer Stellungnahme von Betroffenen zu rechnen sei.

 

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: