Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die 4. vereinfachte Änderung im Bereich der 3. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“, Ortsteil Osterwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/237 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

Vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung ist mit dem künftigen Grundstückseigentümer eine Vereinbarung über den notwendigen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/237/1.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass inzwischen eine Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld eingegangen sei. Diese fordere, dass weiterhin ein durchgängiger Grünstreifen entlang der Kreisstraße 32 (K32) zur Abgrenzung des Gewerbegebietes erhalten werden müsse. Da der Radweg inzwischen auf der Westseite der K 32 realisiert wurde, könne auf den im Bebauungsplan auf der Ostseite der K 32 ausgewiesenen Fuß- und Radweg verzichtet werden. Das Gleiche gelte für den südlich an das Plangebiet bzw. des vom Antragsteller zu erwerbenden Grundstückes angrenzenden Fuß- und Radweg. Der Antragsteller habe Interesse bekundet, beide nicht mehr benötigten Fuß- und Radwegeflächen zu erwerben, um den kompletten ökologischen Ausgleich auf diesen Grundstücksflächen zu schaffen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte fest, dass man daran sehen könne, wie wichtig dem Kreis ein ökologischer Ausgleich sei.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: