Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfeld-Nord“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/236 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/236.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er sich mit den Planunterlagen schwergetan habe, da die Bezeichnung der Flurstücke fehle.

 

Frau Brodkorb sagte zu, den Plan nachträglich zu vervollständigen und dem Protokoll beizufügen (Anlage III). Sie fügte hinzu, dass mit der Änderung dieses Bebauungsplanes das Maximum dessen, was für den Kreis Coesfeld vertretbar sei, ermöglicht werde. Ursprünglich seien im Änderungsbereich nur Bungalows errichtet worden.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die Änderung des Bebauungsplanes als Kompromisslösung für die Eigentümer dienen solle, die eine Erweiterung planten.

 

Frau Brodkorb erklärte dazu, dass die Festsetzung der Dachneigung von 0 bis 38° auch die Möglichkeit bieten solle, ein leicht geneigtes Dach auf einer Garage zu errichten.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: