Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation 2011 wird der derzeit geltende Gebührensatz in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit 1,77 € je lfdm. anrechenbarer Frontmeterlänge für das Jahr 2011 beibehalten.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 15. Dezember 2010.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: