Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation 2011 wird der derzeit geltende Gebührensatz in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit 1,77 € je lfdm. anrechenbarer Frontmeterlänge für das Jahr 2011 beibehalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 15. Dezember 2010.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: