Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltungen: 2

Der vom Rat am 07.10.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Niehoff’s Kamp“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird aufgehoben.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         13 Ja Stimmen

                                                                7 Nein Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 16. Dezember 2010, in dem der Beschlussvorschlag der Verwaltung durch eine Pattentscheidung abgelehnt wurde. Insofern müsse heute im Rat eine Entscheidung getroffen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verwies auf die Vorgeschichte zum Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes. Der Rat habe im Vorfeld die Erweiterung der baulichen Gestaltungsmöglichkeiten abgelehnt. Nun werde man von dieser Entscheidung eingeholt. Es zeige sich, dass die Grundstücke so nicht zu vermarkten seien. Es müsse in Zukunft ein erkennbarer Wille vorhanden seien, den Bauherren mehr Möglichkeiten einzuräumen. Er könne den Argumenten des gegnerischen Anwaltes nicht folgen. Änderungsanträge seien immer von wirtschaftlichen Interessen geprägt. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen werde daher gegen die Aufhebung des Beschlusses stimmen.

 

Bürgermeister Niehues wies auf die Planverfahren der letzten Jahre hin. Ausschlaggebend für durchgeführte Änderungen, wie Baugrenzen, Traufhöhen oder Dachneigungen in den Bebauungsplänen seien immer Bauherren mit konkreten Vorhaben gewesen. Dieser Fall liege anders. Hier wolle ein Investor Flächen vermarkten und rechne sich durch eine Änderung der Bauvorschriften dafür größere Chancen aus. Dies sei im Antrag auch entsprechend formuliert. Dem unmittelbaren Nachbarn habe man beim Bau seines Hauses dieses Recht nicht zugestanden. Da kein konkretes Bauvorhaben vorliege, rechne dieser Nachbar mit Einschränkungen zu seinen Ungunsten. Es gebe ein sogenanntes Abwägungsgebot, das man bei einem konkreten Bauantrag durchführen könne. Im Moment liege nur der Antrag eines Investors vor und er rate dringend davon ab, den Beschlussvorschlag abzulehnen, da er dann auf jeden Fall mit einer Klage rechne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er diesen Ausführungen nicht folgen könne. Es handele sich hier um ein ganzes Baugebiet, in dem man Gestaltungsrichtlinien festlegen wolle. Dabei handele es sich nicht um eine komplette Freigabe. Er betone nochmals, dass hinter jeder Bebauungsplanänderung auch wirtschaftliche Interessen stünden.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass eine Änderung möglicherweise erfolgreich gewesen wäre, wenn es sich um andere Grundstücke gehandelt hätte. Das Problem sei, dass es sich hier um ein unmittelbar angrenzendes Grundstück an ein bereits bebautes Grundstück handele.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnen werde. Es sei ganz festzustellen, dass in der Begründung des Rechtsanwaltes erhebliche Fehler zu finden seien. Die Häuser müssten nach einer Änderung des Bebauungsplanes nicht automatisch höher werden. Ziel sei es, neue Bürger nach Rosendahl zu holen und dies sei nur mit attraktiven Baumöglichkeiten machbar.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass man durch den Antrag des Investors auf die Idee gebracht worden sei, wie man durch eine Änderung des Bebauungsplanes gestalterisch tätig werden könne. Nur weil sich ein Einzelner betroffen fühle und seinen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, sei das kein Grund, sofort „zurückzurudern“. Die Gemeinde müsse das öffentliche Interesse an der Bebauungsplanänderung vernünftig begründen und darstellen, dass dieses größer sei, als das Einzelinteresse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass er die Stellungnahme des Rechtsanwaltes durchaus als stichhaltig betrachte. Er gebe dem Bauherren, der nun Einwände erhebe, Recht. Ausschuss und Rat hätten bei der Festsetzung des Planes Fehler gemacht, die nun zu einem dahingehenden Lernprozess führen müssten, in Zukunft von unsinnigen Festsetzungen abzusehen. Es sei konsequent, heute den Beschluss aufzuheben und in Zukunft vorher gründlich nachzudenken.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt zitierte nochmals einige Stellen aus dem Schreiben des Rechtsanwaltes, die er für sachlich falsch und somit für widerlegbar halte.

 

Es sei richtig, dass es einige widerlegbare Punkte in dem Schreiben gebe, antwortete Bürgermeister Niehues, aber er halte es trotzdem für ein Risiko, eine Klage zu provozieren.

 

Ratsmitglied Schulze Baek erklärte, dass es einfach unglücklich sei, nach einer teilweise erfolgten Bebauung den Bebauungsplan eines Baugebietes wieder zu ändern. In Zukunft müsse man sich vorher eingehend Gedanken machen. Er plädiere heute dafür, den Ratsbeschluss aufzuheben.

 

Auch Ratsmitglied Mensing stellte fest, dass der Rat Festsetzungen getroffen habe, die bei dem Investor dazu geführt hätten, dass er seine Grundstücke nicht mehr problemlos vermarkten könne. Das Baugesetzbuch sehe dies eindeutig als wirtschaftliches Interesse und das genüge nicht, um eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber war der Ansicht, dass der Investor mit seinem Antrag den Rat auf vorhandene Fehler im Bebauungsplan hinweise, die aus eigenem Antrieb nicht geändert würden. Der jetzige Fehler liege in der Begründung für die Änderung des Bebauungsplanes.

 

Ratsmitglied Everding fragte, ob bei einer späteren konkreten Bauanfrage, die mit dem Antrag auf eine Bebauungsplanänderung verbunden sei, erneut eine Einwendung oder Klage des Anliegers zu erwarten sei.

 

Dies sei nicht auszuschließen, erklärte Bürgermeister Niehues, aber die Chancen für die Gemeinde stünden dann ungleich besser.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er den Investor so verstanden habe, dass bereits eine konkrete Bauanfrage vorliege.

 

Dies sei so gewesen, erklärte Bürgermeister Niehues, allerdings habe sich dieser Interessent inzwischen für ein anderes Grundstück entschieden. Momentan stehe lediglich das grundsätzliche Vermarktungsinteresse des Investors im Vordergrund.

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: