Das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick“ wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/238 beigefügten Entwurf bestehend aus Satzung, Begründung und Planzeichnungen durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 16. Dezember 2010.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: