Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2011 wie folgt beschlossen:

 

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube    102,96 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                6,75 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben               5,64 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 15. Dezember 2010.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: