1.       Der mit der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) am 31. August / 16. September 1977 geschlossene „Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines Ortslinienverkehrs und Schülersonderverkehrs“ wird ab 01. Januar 2011 auf der Grundlage des Vertragsentwurfes gemäß Anlage I zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/244 insoweit aufgehoben, wie er den Ortslinienverkehr (§ 42 PBefG) und den Sonderlinienverkehr (§ 43 PBefG) regelt.

2.       Zur übergangsweisen Sicherstellung des Ortslinienverkehrs wird mit dem Kreis Coesfeld für das Kalenderjahr 2011 eine Nachfolgeregelung auf der Grundlage des Vertragsentwurfes gemäß Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/244 vereinbart.

3.       Mit dem Kreis Coesfeld sind Anfang des Jahres 2011 Verhandlungen zur langfristigen Sicherstellung des Ortslinienverkehrs ab 2012 aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragte, ob es zutreffe, dass der Fahrer des Schulbusses, der an dem schweren Unfall in Coesfeld beteiligt gewesen sei, in der Gemeinde Rosendahl im Schulbusverkehr tätig sei.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Beantwortung zu.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/244 und erklärte, dass der zu diesem TOP eingeladene Mitarbeiter des Kreises Coesfeld, Herr Tranel, leider nicht erscheinen könne, da er Mitglied im Rat der Stadt Coesfeld sei, deren Ratssitzung zeitgleich stattfinde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse zeigte sich verwundert, dass dem Rat 14 Tage vor der Notwendigkeit einer neuen Lösung der dafür notwendige Beschluss vorgelegt werde.

 

Bürgermeister Niehues zeigte Verständnis für diese Kritik, erklärte aber, dass der Kreis der Gemeinde Rosendahl die notwendigen Informationen nicht eher zur Verfügung gestellt habe.

 

Ratsmitglied Eimers teilte an dieser Stelle mit, dass er von einigen Müttern aus der Bauernschaft Höpingen gebeten worden sei, nachzufragen, wie es mit dem Schülerbusverkehr am Nachmittag aussehe, da ihre Kinder dann jeweils nur bis Darfeld kämen und von dort privat abgeholt werden müssten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Kinder, die die offene Ganztagsschule besuchten, keinen Anspruch auf Beförderung in den Nachmittagsstunden hätten.

 

Es handele sich um Kinder, die den regulären Unterricht der Coesfelder Schulen besuchten, erklärte Ratsmitglied Eimers.

 

Hier sei die Stadt Coesfeld zuständig, die auch die Kosten für den Schülertransport übernehmen müsse, erklärte Bürgermeister Niehues. Er bat Herrn Eimers darum, die betroffenen Mütter an die Stadt Coesfeld zu verweisen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte noch einmal den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt, der dazu führe, dass der „Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines Ortslinienverkehrs und Schülersonderverkehrs“ aus dem Jahr 1977 insoweit aufgehoben werden müsse, wie der den Ortslinienverkehr und den Sonderlinienverkehr regele. Soweit freigestellte Schülerverkehre betroffen seien, müsse der Vertrag aufrechterhalten werden. Dies bedeute, dass in 2011 zunächst alles so bleibe wie bisher, d.h. die Schulträger (Kommunen) werden bei den Verkehrsunternehmen in eigener Verantwortung die Schülerverkehre bestellen, die Rechnung gehe aber an den Kreis Coesfeld.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: