Ausschussmitglied Hemker fragte, mit welchem Recht auf der Anliegerstraße und dem angrenzenden Parkplatz am Dienstleistungszentrum der ruhende Verkehr überwacht und mit Verwarngeldern belegt werden dürfe.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte dazu, dass die Anliegerstraße eine gewidmete Gemeindestraße sei. Die Parkplätze seien zwar in privatem Besitz, würden aber teilweise öffentlich rechtlich bewirtschaftet. Dies sei mit den Anliegern und der Straßenverkehrsbehörde so abgestimmt worden.

 

Ausschussmitglied Hemker fragte, welche Verkehrsregelung denn hier gültig sei.

 

Dies sei die Straßenverkehrsordnung, erklärte Allgemeiner Vertreter Gottheil.