Auf die schriftliche Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber vom 02.12.2010 (Anlage I) teilte Bürgermeister Niehues mit, dass die Überplanung von ganzen Baugebieten zur Lockerung der Bauvorschriften aus Kostengründen nicht möglich sei, weil dies einen 5 bis 6-stelligen Betrag kosten würde. Man könne nur so weitermachen wie bisher und bei einzelnen Anfragen reagieren. Das bedeute zwar mehr Arbeitsaufwand für die Verwaltung, sei aber bei weitem kostengünstiger. In neuen Baugebieten werde bei der Planung darauf geachtet, den Bauherren mehr Freiraum einzuräumen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob es nicht möglich sei, die Bauleitplanung zu ändern und damit grundsätzliche Punkte vorzugeben.

 

Bürgermeister Niehues erklärte hierzu, dass der Begriff „Bauleitplanung“ nur ein Oberbegriff sei. Zur Bauleitplanung gehörten die Flächennutzungspläne, die nur die Nutzungsart festlegten und die Bebauungspläne, die konkrete Festsetzungen enthielten, an die sich die Bauherren zu halten hätten. Es bestehe nur für zukünftige Baugebiete die Möglichkeit, diese Festsetzungen in den Bebauungsplänen zu lockern.