Ratsmitglied Neumann regte an, im Bereich der Marienkirche in Osterwick-Höven an der K 41 ein einseitiges Park- bzw. Halteverbot auszusprechen. Durch die zeitweilig dort abgestellten Fahrzeuge sei hier eine Unfallgefährdung nicht auszuschließen. Ein Verbot könne dazu beitragen, dass der vorhandene Parkraum in unmittelbarer Nähe der Kirche besser genutzt würde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, die Anregung in die Niederschrift aufzunehmen.