Beschluss: geändert beschlossen

1.  Der in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.09.2010 unter dem TOP 5 der öffentlichen Sitzung gefasste Beschluss, im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 der Gemeinde Rosendahl auf die Einbeziehung eines externen Prüfers zu verzichten, wird aufgehoben.

 

2.  Zur Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 der Gemeinde Rosendahl gemäß § 59 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW eines Wirtschaftsprüfers(in).


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

 

 


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/248. Er erklärte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss sich am 22. Dezember 2010 vor der Ratssitzung noch einmal beraten habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass man die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 entgegen dem im September 2010 gefassten Beschluss durch einen professionellen Prüfer durchführen lassen wolle.

 

Ausschussmitglied Reints wies darauf hin, dass im aktuellen Beschlussvorschlag der Hinweis darauf fehle, dass die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf Wunsch an der Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 teilnehmen dürften. Dies sei bereits mit dem Wirtschaftsprüfer vereinbart worden. Nur unter dieser Voraussetzung werde er die Entscheidung, den Prüfer gleich für 2 Jahre zu bestellen, mittragen.

Das Seminar habe dem Ausschuss vermittelt, was bei der Prüfung eines Jahresabschlusses zu tun sei. Wenn man dieses durch Teilnahme an der Prüfung in der Praxis nachvollziehen könne, gehe er davon aus, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in absehbarer Zeit die Prüfung der Jahresabschlüsse selbst durchführen könne.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek bestätigte, dass der Wirtschaftsprüfer erklärt habe, dass er sich eine Teilnahme der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses an der Prüfung des Jahresabschlusses vorstellen könne. Er selbst halte eine Teilnahme an Teilen der Prüfung nicht für sinnvoll. Für ihn gebe es nur entweder oder, d.h. entweder prüfe der Wirtschaftsprüfer oder der Rechnungsprüfungsausschuss. Er werde daher keine Zeit für eine Teilnahme an der Prüfung des Jahresabschlusses aufbringen.

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärte, dass eine Teilnahme der Ausschussmitglieder an der Prüfung des Jahresabschlusses nicht als Kontrolle des Prüfers sondern als Schulung für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu sehen sei. Er selbst sei interessiert daran, an der Prüfung teilzunehmen. Er bat darum, nach Erstellung des Testates durch den Wirtschaftsprüfer einen kompletten Bericht über das Ergebnis einschließlich der Kommentare zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Söller schloss sich den Ausführungen von Herrn Schulze Baek an. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Ausschuss über die Teilnahme von einzelnen Ausschussmitgliedern an einer professionellen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer entscheiden könne.

Er fragte, ob der Vorschlag, den Prüfungsauftrag für 2 Jahre zu erteilen, mit dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu vereinbaren sei.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass durch den Rat im HSK festgelegt worden sei, dass eine Prüfung der Jahresabschlüsse erst ab dem Jahr 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss selbst erfolgen solle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ergänzte, dass für die jeweiligen noch zu prüfenden Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 bereits Rückstellungen gebildet worden seien, so dass die Entscheidung, den Auftrag an einen Wirtschaftsprüfer zu vergeben, dem HSK nicht entgegen  stehe.

Der Wirtschaftsprüfer habe zugesagt, einzelne Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, die Zeit und Interesse hätten, bei der Prüfung einzubeziehen, um sich Wissen für eine spätere eigene Prüfung anzueignen. Wichtig sei, dass dies keine Pflicht für die Ausschussmitglieder sei.

Die SPD-Fraktion werde einer Auftragsvergabe für 2 Jahre zustimmen, da die Mittel dafür schon in den Haushalten der Jahre 2008 und 2009 bereit gestellt worden seien und er davon ausgehe, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch im nächsten Jahr noch nicht bereit sei, selbständig zu prüfen.

 

Ausschussmitglied Fedder erklärte, dass die WIR-Fraktion eine Beauftragung für 2 Jahre mittragen werde, da es wichtig sei, endlich mit Ist-Zahlen arbeiten zu können, statt wie bisher mit Planzahlen. Dies könne nur durch eine zügige Abwicklung der Prüfungen der Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 erfolgen.

 

Ausschussmitglied Söller fragte, ab welchem Jahr im HSK eine eigene Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt worden sei.

 

Kämmerer Isfort erklärte noch einmal, dass dies ab dem Jahr 2010 geplant sei, für das auch erstmals das HSK gelte. Er sei nicht sicher, ob für die vorangegangenen Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 ausreichende Rückstellungen gebildet worden seien, dies sei aber noch während des Prüfungsprozesses möglich, da in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2008 und 2009 entsprechende Summen veranschlagt worden seien.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: