Ratsmitglied Reints fragte nach, wie viele Widersprüche bzw. Anträge bezüglich einer Aufhebung bzw. Neuveranlagung des Grundsteuerbescheides bislang bei der Gemeinde Rosendahl eingegangen seien.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass einige Widersprüche eingegangen seien. Soweit sie zurückliegende Steuerbescheide betrafen, seien diese wegen Verfristung abgelehnt worden. Alle weiteren Anträge seien - wie auch vorgesehen - an das zuständige Finanzamt weitergeleitet worden, da es sich um Anträge bezüglich der Festsetzung des Einheitswertes und Messbetrages handele, nicht aber der Hebesatz der Gemeinde überprüft werden müsse. Bürgermeister Niehues wies zudem darauf hin, dass eine Antragstellung auch nur für eigengenutztes Eigentum infrage komme. Ansonsten sei die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer B abzuwarten. Sollte die Steuer als nicht verfassungskonform eingestuft werden, könne dies erhebliche Einnahmeausfälle für die Gemeinde bedeuten.

 

Im übrigen hielte das Finanzamt für diese Zwecke eigens Mustervordrucke bereit. Auch auf der Internetseite der Gemeinde Rosendahl würde auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass nach einer aktuellen Stellungnahme des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes die Erfolgsaussichten der Klage als sehr gering eingestuft würden.