Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Begründung einer Bürgerstiftung bzw. eines Kulturvereins in Rosendahl gegeben sind.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/251 und bat zunächst Herrn Erich Rump, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Nottuln, um einen Bericht über die Entstehung und die Arbeit der Bürgerstiftung.

 

Herr Rump berichtete, dass die Bürgerstiftung Nottuln nach einer Anlaufphase von 2 Jahren vor einem Jahr gegründet worden sei. Das dafür vorgeschriebene Stiftungsgrundkapital von ca. 50.000 € sei durch Sponsoren aus dem Kreis von Bürgerinnen und Bürgern, sowie durch Unterstützung von Firmen und Vereinen zusammen gekommen.

Zu den vorbereitenden Aufgaben habe die Ausarbeitung einer Satzung und von Statuten gehört, die dann der Stiftungsaufsichtsbehörde und dem Finanzamt zur Abstimmung vorgelegt worden seien. Nach der Anerkennung der Bürgerstiftung durch den Regierungspräsidenten habe man mit der Arbeit beginnen können, wobei es innerhalb der Stiftung drei Gremien gebe, den Vorstand, bestehend aus mindestens 3, höchstens aber 7 Personen, den Stiftungsrat, bestehend aus 5 höchstens aber 13 Personen, der den Vorstand wähle und über die Einhaltung des Stiftungszweckes wache, sowie das Stiftungsforum, das den Bericht des Vorstandes über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung entgegen nehme.

Im ersten Jahr habe es 15 Vorstandssitzungen gegeben, in denen z.B. auch über den Internetauftritt und einen Flyer etc. beraten worden sei.

Aktuell beschäftige man sich in der Bürgerstiftung Nottuln mit Sozialprojekten, da der Bereich Kultur in Nottuln schon ausreichend abgedeckt werde.

Für die Arbeit an verschiedenen Projekten müsse nun wieder Geld gesammelt werden, da das eigentliche Stiftungskapital in Höhe von 50.000 € angelegt werde und die Erträge noch nicht ausreichend seien, um damit arbeiten zu können.

Er selbst habe in 30-jähriger Stiftungsarbeit in verschiedenen Stiftungen erfahren können, dass z. B. Ehepaare ohne Kinder oder auch Erblasser daran interessiert seien, ihr Kapital in eine Stiftung einzubringen.

Wichtig sei insbesondere die Pressearbeit, um die Stiftung publik zu machen und evtl. Spender über die steuerlichen Vorteile zu informieren. Stifter könne man ab einem Betrag von 1.000 € werden. Mit größeren Stiftungsbeträgen könne man erst nach einiger Zeit rechnen.

Eine Bürgerstiftung könne nur funktionieren, wenn sie von ehrenamtlichem Engagement getragen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf rekapitulierte, dass eine Stiftung also grundsätzlich von den Erträgen des Stiftungkapitals lebe, wenn keine weiteren Spenden eingingen.

 

Dies sei richtig, erklärte Herr Rump, daher bestehe die Arbeit des Vorstandes zu einem großen Teil darin, neue Stifter und Sponsoren zu akquirieren.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, wie sich die Inflation auf das bestehende Stiftungskapital auswirke und ob dies entsprechend berücksichtigt werde.

 

Herr Rump erklärte, dass dieses Problem noch nicht abschließend gelöst worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, ob durch die Bürgerstiftung Nottuln nur Projekte gefördert würden, die an anderer Stelle noch keine Förderung erhielten.

 

Herr Rump bejahte dies und betonte, dass die Bürgerstiftung kein Konkurrenzunternehmen zu anderen Vereinen oder Institutionen sein solle.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, wie die Idee, eine Bürgerstiftung zu gründen, entstanden sei.

 

Herr Rump erklärte, dass es sich dabei um eine politische Entscheidung gehandelt habe, die erst nach einem halben Jahr intensiver Beratung gefällt worden sei.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte weiter, welche Kulturarbeit von der Gemeinde Nottuln betrieben werde.

 

In Nottuln gebe es einen Kulturverein, der von ehrenamtlichen Mitarbeitern betrieben werde. Die Gemeinde selbst betreibe keine Kulturarbeit, erklärte Herr Rump.

 

Ausschussmitglied Meier fragte, ob diese Arbeit des Kulturvereins tatsächlich komplett ehrenamtlich geleistet werde und ob es keine anfallenden Kosten gebe.

 

Natürlich gebe es anfallende Kosten, erklärte Herr Rump, die aber momentan noch komplett von den Vorstandsmitgliedern aufgefangen werden würden. Für die Durchführung der Veranstaltung „Italienische Nacht“ seien auch Spenden gesammelt worden.

 

Ausschussvorsitzende Everding fasste zusammen, dass es in Bezug auf die Kulturarbeit demnach keine Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Gemeinde Nottuln gebe.

 

Dies wurde von Herrn Rump bestätigt.

 

Ausschussvorsitzende Everding bedankte sich bei Herrn Rump für seine Ausführungen und bat sodann Herrn Prof. Dr. Ulrich Mußhoff, über seine Arbeit im Kulturbeirat in der Gemeinde Altenberge zu berichten.

 

Prof. Dr. Mußhoff berichtete über die Veränderungen in der Vereinslandschaft der Gemeinde Altenberge in den letzten zehn Jahren. Es habe immer schon Vereine gegeben, wie den Musikverein, die Musikschule, Schützenvereine, den Kulturring, den Kunstverein und den Sportverein.

Durch die Gründung der Kulturwerkstatt e.V. die ehrenamtlich betrieben werde, habe man die Idee, der Gemeinde Altenberge mehr kulturelle Identität zu verschaffen, umsetzen können.

Die Kulturwerkstatt sei beheimatet in einem alten Fabrikgebäude, das geteilt worden sei. Einen Teil nutze die Kulturwerkstatt für Veranstaltungen, der andere Teil könne von Künstlern, wie Malern, Grafikern und Bildhauern günstig angemietet werden.

Die Kulturwerkstatt habe die Idee umsetzen wollen, mit den bestehenden Vereinen zusammen zu arbeiten, um produktiver und kreativer sein zu können. Daher habe man sich strukturelle Gegebenheiten überlegt, die die einzelnen Vereine besser mit einander kommunizieren ließen.

Dazu habe man im Jahr 2010 den Kulturfonds Altenberge“ gegründet. Grundstock hierfür sei ein Kapital aus dem Erhalt von Preisgeldern in Höhe von 15.000 € für die Teilnahme am Landeswettbewerb „Kommunales Entwicklungskonzept für kulturelle Bildung. Weiter sei im Haushalt der Gemeinde Altenberge eine Summe von 10.000 € jährlich veranschlagt, die dem Kulturfonds ausgezahlt werden sollen, solange es die Haushaltssituation erlaube. Aus dem Kulturfonds würden Vereine gefördert, die in Verbindung mit mindestens einem weiteren Verein oder einer Institution eine kulturelle Veranstaltung durchführten. Damit wolle man die Synergieeffekte fördern. Als Beispiel nannte er hier die Aufführung eines plattdeutschen Märchens in Zusammenarbeit des Heimatvereins mit der Grundschule.

Das Geld werde vom Kulturbeirat, ein Gremium bestehend aus 9 Personen (Bürgermeister der Gemeinde, Kulturbeauftragte der Gemeinde, 2 Mitarbeiter der Kindergärten und 5 Vertreter der örtlichen Vereine), bewilligt.

Um Geld aus dem Kulturfonds zu erhalten, müsse man einen Antrag stellen, in dem der Titel des geplanten Projektes, die gewünschte Summe und die geplante Eigeninitiative angeben werden müsse.

Die Kulturbeauftragte der Gemeinde sei für die Koordinierung von Projekten (auch in größerem Rahmen, z.B. Skulpturenprojekt mit ca. 800 Mitwirkenden) beratend und unterstützend tätig und stelle Zuschussanträge.

Wichtig sei, dass das Geld nur an kooperierende Partner vergeben werde.

 

Bürgermeister Niehues fragte, in welchem Umfang die Kulturbeauftragte bei der Gemeinde Altenberge beschäftigt sei und wie Geld in den Kulturfonds gelange.

 

Prof. Dr. Mußhoff erklärte, dass die Kulturbeauftragte im Rahmen einer 20- Stunden Stelle beschäftigt gewesen sei und während der letzten 2 Jahre eine Summe von 38.750 € an Landes- und Stiftungsmitteln akquiriert habe.

Die im Haushalt bereit gestellten Mittel seien noch nicht abgerufen worden, da man bisher mit den Spendengeldern habe arbeiten können und man hoffe, auch in Zukunft entsprechende Spendengelder einbringen zu können. Dies sei jedoch schwierig, da man langjährige Sponsoren von einzelnen Vereinen dazu bringen müsse, nicht mehr an die Vereine sondern an den Kulturfonds zu spenden.

 

Bürgermeister Niehues erkundigte sich, welche Summen jährlich an die Vereine ausgezahlt würden.

 

Bisher bewege sich dies im Rahmen von ca. 5.000 € antwortete Prof. Dr. Mußhoff, wobei insgesamt 10.000 € zur Verfügung stünden. Ein Viertel dieser Summe, also 2.500 € stehe der Kulturbeauftragten für kleinere Projekte direkt zur Verfügung, damit sie bei Bedarf schnell agieren könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob nur Projekte aus den bestehenden Vereinen gefördert würden.

 

Prof. Dr. Mußhoff bestätigte dies, sofern mindestens 2 Kooperationspartner an einem Projekt beteiligt seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, wie der bestehende Kulturring mit dem Angebot der Kulturwerkstatt umgehe.

 

Prof. Dr. Mußhoff erklärte, dass der Kulturring nur aus ganz wenigen Mitgliedern bestehe und in erster Linie klassische Veranstaltungen biete, wobei die Finanzierung über die Grundförderung der Gemeinde Altenberge sichergestellt sei. Es habe aber auch schon gemeinsame Veranstaltungen mit der Kulturwerkstatt gegeben, die aus dem Kulturfonds gefördert wurden.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, ob die Kulturwerkstatt auch als Verein eingetragen sei.

 

Dies wurde von Prof. Dr. Mußhoff bestätigt.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, woher die „Manpower“ für die gesamte Arbeit des Kulturfonds komme.

 

Diese rekrutiere sich aus den ca. 60 Mitgliedern der Kulturwerkstatt, wovon tatsächlich nur 5 – 7 Mitglieder aktiv an der Organisation und der Umsetzung von Projekten beteiligt sei, erklärte Prof. Dr. Mußhoff.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, ob die Miete für das Fabrikgebäude, in dem die Kulturwerkstatt und die Künstler untergebracht seien, durch die Vermietung an die Künstler aufgebracht werde.

 

Prof. Dr. Mußhoff erklärte, dass die Künstler nur eine sehr geringe Miete in Höhe von ca. 50 € monatlich bezahlen müssten, für das Gebäude aber eine Gesamtmiete von ca. 1.000 € monatlich aufgebracht werden müsse. Da der Verein keine Gewinne machen dürfe, versuche man, diesen Betrag über freiwillige Mitgliedsbeiträge (gestaffelt) und die Einnahmen aus Projekten aufzubringen. Das sei natürlich gerade im Anfang schwierig.

 

Frau Roters fragte nach, wie sich die Arbeit der Kulturbeauftragten gestaltet habe und ob nicht alle schwierigen oder auch unangenehmen Aufgaben an die Verwaltung abgeschoben worden seien.

 

Prof. Dr. Mußhoff berichtete, dass die Kulturbeauftragte dies nicht so empfunden habe, im Gegenteil habe sie ihre Tätigkeit als sehr zufriedenstellend erlebt. Allerdings sei im Zuge der Haushaltsberatungen die Stelle der Kulturbeauftragten auf 10 Stunden gekürzt worden, so dass die bisherige Stelleninhaberin ihre Tätigkeit in der Verwaltung nicht fortgesetzt habe. Sie sei jetzt als Geschäftsführerin der Kulturwerkstatt tätig.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass er die am heutigen Abend vorgestellten Daten und Fakten sehr interessant finde und darum bitte, die vorgestellten Modelle auch über die Medien zu kommunizieren. Seine Fraktion werde der Erteilung eines Prüfauftrages für die Verwaltung zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die Intention zur Erteilung eines Prüfauftrages gewesen sei, eine Möglichkeit zu finden, den Haushalt der Gemeinde Rosendahl zu entlasten und dabei die Bevölkerung „mit ins Boot“ zu nehmen. Damit solle dann auch eine Entlastung der Kulturbeauftragten Frau Roters einhergehen. Er fragte daher Frau Roters, wie groß sie das Einsparpotential insbesondere im personellen Bereich einschätze.

 

Frau Roters erklärte, dass der Zeitaufwand für die Durchführung der eigentlichen Kulturveranstaltung mit ca. 20 % anzusetzen sei, die Vorbereitung einer Veranstaltung dagegen sei mit ca. 80 % anzusetzen. Die Mithilfe von Kollegen aus der Verwaltung bei der Durchführung von Veranstaltungen erfolge zum größten Teil ehrenamtlich. Daher gebe es hier nur ein geringes Entlastungspotential. Lediglich bei der Vorbereitung der Veranstaltungen könne man durch eine Ansiedlung außerhalb der Verwaltung eine Entlastung schaffen.

 

Ausschussmitglied Eimers richtete die Frage an die vortragenden Gäste Herrn Rump und Herrn Prof. Dr. Mußhoff, warum sie sich für das jeweils vorgestellte Modell entschieden hätten.

 

Herr Rump erklärte, dass dies durch das Spektrum vorgegeben worden sei, das abgedeckt werden solle. In Nottuln habe es bereits reichlich Kulturarbeit gegeben, daher habe man sich für die Stiftung entschieden, die verschiedene Ziele für ihre Arbeit angeben könne.

 

Prof. Dr. Mußhoff erklärte, dass man sich für das vorgestellte Modell entschieden habe, da man die zahlreich vorhandenen Vereine vernetzen wollte und es nicht möglich gewesen sei, das erforderliche Kapital für eine Stiftung aufzubringen.

 

Ausschussvorsitzende Everding fragte Herrn Prof. Dr. Mußhoff, ob es bei der Arbeit des Kulturfonds Altenberge auch eine Vernetzung mit umliegenden Städten und Gemeinden geben werde.

 

Dies sei grundsätzlich nicht geplant, erklärte Prof. Dr. Mußhoff, aber erstmalig gebe es ein Projekt der Jugendkunstschule zusammen mit der Kulturwerkstatt (Kulturwerkstatt mobil), wobei die überörtliche Vernetzung von Kindergärten im Mittelpunkt stehe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fasste zusammen, dass man in jedem Falle engagierte, ehrenamtlich tätige Personen brauche, um vor allen Dingen Gelder zu akquirieren. Er bezweifle, dass dies in der Gemeinde Rosendahl möglich sei. In der Gemeinde Altenberge habe es ein Defizit an Kultur gegeben, diesen Druck sehe er jedoch in der Gemeinde Rosendahl überhaupt nicht, da es hier ein hervorragendes und vielseitiges Kulturprogramm gebe. Er tendiere daher eher zu der Variante Förderverein, um die Verwaltung insbesondere in der Vorbereitung von Veranstaltungen entlasten zu können.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass er die Formulierung des Beschlussvorschlages angemessen und sinnvoll finde und man über dieses Thema im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes weiter diskutieren könne.

 

Frau Roters erklärte, dass man den Beschlussvorschlag der Verwaltung bewusst offen formuliert habe, obwohl sie selbst nach den heutigen Vorträgen eher geneigt sei, eine Bürgerstiftung als geeignetere Variante für die Gemeinde Rosendahl anzusehen. Sie schlage daher vor, bis zur nächsten Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses darüber nachzudenken.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies nochmals auf die ursprüngliche Intention der Haushaltsentlastung und plädierte dafür, im Beschlussvorschlag die Bürgerstiftung und den Förderverein als gleichwertig nebeneinander zu stellen, indem man die Klammer weglasse und das Wort alternativdurch bzw. ersetze.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt-Körner gab zu bedenken, dass das Wort „Förderverein“ nicht den eigentlichen Zweck wiedergebe und plädierte für den Ersatz des Wortes durch „Kulturverein“.

 

Ausschussvorsitzende Everding ließ sodann über folgenden geänderten Beschluss abstimmen:

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschluss: