Sitzung: 20.01.2011 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: VIII/251
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Begründung einer Bürgerstiftung bzw. eines Kulturvereins in Rosendahl gegeben sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die
Sitzungsvorlage VIII/251 und bat zunächst Herrn Erich Rump, Vorstandsvorsitzender
der Bürgerstiftung Nottuln, um einen Bericht über die Entstehung und die
Arbeit der Bürgerstiftung.
Herr Rump berichtete, dass die Bürgerstiftung Nottuln nach einer Anlaufphase von 2 Jahren vor einem Jahr gegründet worden sei. Das dafür vorgeschriebene Stiftungsgrundkapital von ca. 50.000 € sei durch Sponsoren aus dem Kreis von Bürgerinnen und Bürgern, sowie durch Unterstützung von Firmen und Vereinen zusammen gekommen.
Zu den vorbereitenden Aufgaben habe die Ausarbeitung einer Satzung und von Statuten gehört, die dann der Stiftungsaufsichtsbehörde und dem Finanzamt zur Abstimmung vorgelegt worden seien. Nach der Anerkennung der Bürgerstiftung durch den Regierungspräsidenten habe man mit der Arbeit beginnen können, wobei es innerhalb der Stiftung drei Gremien gebe, den Vorstand, bestehend aus mindestens 3, höchstens aber 7 Personen, den Stiftungsrat, bestehend aus 5 höchstens aber 13 Personen, der den Vorstand wähle und über die Einhaltung des Stiftungszweckes wache, sowie das Stiftungsforum, das den Bericht des Vorstandes über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung entgegen nehme.
Im ersten Jahr habe es 15 Vorstandssitzungen gegeben, in denen z.B. auch über den Internetauftritt und einen Flyer etc. beraten worden sei.
Aktuell beschäftige man sich in der Bürgerstiftung Nottuln
mit Sozialprojekten, da der Bereich Kultur in Nottuln schon ausreichend
abgedeckt werde.
Für die Arbeit an verschiedenen Projekten müsse nun wieder Geld gesammelt werden, da das eigentliche Stiftungskapital in Höhe von 50.000 € angelegt werde und die Erträge noch nicht ausreichend seien, um damit arbeiten zu können.
Er selbst habe in 30-jähriger Stiftungsarbeit in verschiedenen Stiftungen erfahren können, dass z. B. Ehepaare ohne Kinder oder auch Erblasser daran interessiert seien, ihr Kapital in eine Stiftung einzubringen.
Wichtig sei insbesondere die Pressearbeit, um die Stiftung publik zu machen und evtl. Spender über die steuerlichen Vorteile zu informieren. Stifter könne man ab einem Betrag von 1.000 € werden. Mit größeren Stiftungsbeträgen könne man erst nach einiger Zeit rechnen.
Eine Bürgerstiftung könne nur funktionieren, wenn sie von ehrenamtlichem Engagement getragen sei.
Fraktionsvorsitzender Steindorf rekapitulierte, dass eine Stiftung also grundsätzlich von den Erträgen des Stiftungkapitals lebe, wenn keine weiteren Spenden eingingen.
Dies sei richtig, erklärte Herr Rump, daher bestehe die Arbeit des Vorstandes zu einem großen Teil darin, neue Stifter und Sponsoren zu akquirieren.
Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, wie sich die Inflation auf das bestehende Stiftungskapital auswirke und ob dies entsprechend berücksichtigt werde.
Herr Rump erklärte, dass dieses Problem noch nicht abschließend gelöst worden sei.
Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, ob durch die Bürgerstiftung Nottuln nur Projekte gefördert würden, die an anderer Stelle noch keine Förderung erhielten.
Herr Rump bejahte dies und betonte, dass die Bürgerstiftung kein Konkurrenzunternehmen zu anderen Vereinen oder Institutionen sein solle.
Ausschussmitglied Eimers fragte, wie die Idee, eine Bürgerstiftung zu gründen, entstanden sei.
Herr Rump erklärte, dass es sich dabei um eine politische Entscheidung
gehandelt habe, die erst nach einem halben Jahr intensiver Beratung gefällt
worden sei.
Ausschussmitglied
Eimers fragte weiter, welche Kulturarbeit von der Gemeinde Nottuln betrieben
werde.
In
Nottuln gebe es einen Kulturverein, der von ehrenamtlichen Mitarbeitern
betrieben werde. Die Gemeinde
selbst betreibe keine Kulturarbeit, erklärte Herr
Rump.
Ausschussmitglied
Meier fragte, ob diese Arbeit des Kulturvereins tatsächlich
komplett ehrenamtlich geleistet werde und ob es keine
anfallenden Kosten gebe.
Natürlich
gebe es anfallende Kosten, erklärte Herr Rump, die aber momentan noch komplett
von den Vorstandsmitgliedern aufgefangen werden würden. Für
die Durchführung der Veranstaltung „Italienische Nacht“ seien auch Spenden
gesammelt worden.
Ausschussvorsitzende
Everding fasste zusammen, dass es in Bezug auf die Kulturarbeit demnach keine
Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Gemeinde Nottuln gebe.
Dies
wurde von Herrn Rump bestätigt.
Ausschussvorsitzende
Everding bedankte sich bei Herrn Rump für seine Ausführungen und bat sodann
Herrn Prof. Dr. Ulrich Mußhoff, über seine Arbeit im Kulturbeirat
in der Gemeinde
Altenberge zu berichten.
Prof.
Dr. Mußhoff berichtete über die Veränderungen in der
Vereinslandschaft der Gemeinde Altenberge in den letzten zehn Jahren.
Es habe immer schon Vereine gegeben, wie den
Musikverein, die Musikschule, Schützenvereine, den Kulturring,
den Kunstverein und den Sportverein.
Durch
die Gründung der Kulturwerkstatt e.V. die
ehrenamtlich betrieben werde, habe man die Idee, der Gemeinde Altenberge mehr
kulturelle Identität zu verschaffen,
umsetzen können.
Die
Kulturwerkstatt sei beheimatet in einem alten Fabrikgebäude, das geteilt worden
sei. Einen Teil nutze die Kulturwerkstatt
für Veranstaltungen, der andere Teil könne von Künstlern, wie Malern,
Grafikern und Bildhauern
günstig angemietet werden.
Die
Kulturwerkstatt habe die Idee umsetzen wollen, mit den bestehenden Vereinen
zusammen zu arbeiten, um produktiver
und kreativer sein zu können. Daher habe man sich strukturelle Gegebenheiten
überlegt, die die einzelnen Vereine besser mit einander kommunizieren ließen.
Dazu
habe man im Jahr 2010 den „Kulturfonds
Altenberge“ gegründet. Grundstock
hierfür sei ein Kapital aus
dem Erhalt von Preisgeldern in Höhe von 15.000 €
für die Teilnahme am Landeswettbewerb „Kommunales Entwicklungskonzept für
kulturelle Bildung“.
Weiter sei im Haushalt der Gemeinde Altenberge eine Summe von 10.000 € jährlich
veranschlagt, die dem Kulturfonds ausgezahlt werden sollen, solange es die
Haushaltssituation erlaube. Aus
dem Kulturfonds würden Vereine gefördert, die in Verbindung mit mindestens
einem weiteren Verein oder einer Institution eine kulturelle
Veranstaltung durchführten. Damit
wolle man die Synergieeffekte fördern. Als Beispiel
nannte er hier die Aufführung eines plattdeutschen Märchens in Zusammenarbeit
des Heimatvereins mit der Grundschule.
Das
Geld werde vom Kulturbeirat, ein Gremium bestehend aus 9 Personen
(Bürgermeister der Gemeinde,
Kulturbeauftragte der Gemeinde, 2
Mitarbeiter der Kindergärten und 5 Vertreter der örtlichen Vereine),
bewilligt.
Um
Geld aus dem Kulturfonds zu erhalten, müsse man einen Antrag stellen,
in dem der Titel des geplanten Projektes, die gewünschte
Summe und die geplante Eigeninitiative
angeben werden müsse.
Die
Kulturbeauftragte der Gemeinde sei für die Koordinierung
von Projekten (auch in größerem
Rahmen, z.B. Skulpturenprojekt
mit ca. 800 Mitwirkenden) beratend und unterstützend
tätig und stelle Zuschussanträge.
Wichtig
sei, dass das Geld nur an kooperierende Partner vergeben werde.
Bürgermeister
Niehues fragte, in welchem Umfang die Kulturbeauftragte bei der Gemeinde
Altenberge beschäftigt sei und wie Geld in
den Kulturfonds gelange.
Prof.
Dr. Mußhoff erklärte, dass die
Kulturbeauftragte im Rahmen einer 20- Stunden Stelle beschäftigt gewesen sei
und während der letzten 2 Jahre eine Summe von 38.750 € an Landes- und
Stiftungsmitteln akquiriert habe.
Die
im Haushalt bereit gestellten Mittel seien noch nicht abgerufen worden, da man
bisher mit den Spendengeldern habe arbeiten können
und man hoffe, auch in Zukunft
entsprechende Spendengelder einbringen zu können. Dies sei jedoch schwierig, da
man langjährige Sponsoren von einzelnen Vereinen dazu bringen müsse, nicht mehr
an die Vereine sondern an den Kulturfonds zu spenden.
Bürgermeister
Niehues erkundigte sich, welche Summen
jährlich an die Vereine ausgezahlt würden.
Bisher
bewege sich dies im Rahmen von ca. 5.000 € antwortete Prof. Dr. Mußhoff, wobei
insgesamt 10.000 € zur Verfügung stünden. Ein Viertel dieser Summe, also 2.500
€ stehe der Kulturbeauftragten für kleinere Projekte direkt
zur Verfügung, damit sie bei Bedarf schnell agieren könne.
Fraktionsvorsitzender
Mensing fragte, ob nur Projekte aus den bestehenden Vereinen gefördert würden.
Prof.
Dr. Mußhoff bestätigte dies, sofern mindestens 2 Kooperationspartner
an einem Projekt beteiligt seien.
Fraktionsvorsitzender
Mensing fragte weiter, wie der bestehende Kulturring mit dem Angebot der
Kulturwerkstatt umgehe.
Prof. Dr. Mußhoff erklärte, dass der Kulturring nur aus ganz wenigen Mitgliedern bestehe und in erster Linie klassische Veranstaltungen biete, wobei die Finanzierung über die Grundförderung der Gemeinde Altenberge sichergestellt sei. Es habe aber auch schon gemeinsame Veranstaltungen mit der Kulturwerkstatt gegeben, die aus dem Kulturfonds gefördert wurden.
Ausschussmitglied
Eimers fragte, ob die Kulturwerkstatt auch als Verein eingetragen sei.
Dies
wurde von Prof. Dr. Mußhoff bestätigt.
Fraktionsvorsitzender
Mensing fragte, woher die „Manpower“ für die gesamte Arbeit des Kulturfonds
komme.
Diese
rekrutiere sich aus den ca. 60 Mitgliedern der Kulturwerkstatt,
wovon tatsächlich nur 5 – 7 Mitglieder aktiv an der Organisation und der
Umsetzung von Projekten beteiligt sei, erklärte Prof. Dr. Mußhoff.
Ausschussmitglied
Eimers fragte, ob die Miete für das Fabrikgebäude, in dem die Kulturwerkstatt
und die Künstler untergebracht seien, durch die Vermietung an die Künstler
aufgebracht werde.
Prof.
Dr. Mußhoff erklärte, dass die Künstler nur eine sehr geringe Miete in Höhe von
ca. 50 € monatlich bezahlen müssten,
für das Gebäude aber eine Gesamtmiete von ca. 1.000 € monatlich aufgebracht
werden müsse. Da der Verein
keine Gewinne machen dürfe, versuche man, diesen Betrag über freiwillige
Mitgliedsbeiträge (gestaffelt) und die Einnahmen aus Projekten aufzubringen. Das
sei natürlich gerade im Anfang schwierig.
Frau
Roters fragte nach, wie sich die Arbeit der Kulturbeauftragten gestaltet habe
und ob nicht alle schwierigen oder auch unangenehmen Aufgaben an die Verwaltung
abgeschoben worden seien.
Prof.
Dr. Mußhoff berichtete, dass die Kulturbeauftragte dies nicht so empfunden
habe, im Gegenteil habe sie ihre Tätigkeit als sehr zufriedenstellend erlebt. Allerdings
sei im Zuge der Haushaltsberatungen die Stelle der
Kulturbeauftragten auf 10 Stunden
gekürzt worden, so dass die bisherige Stelleninhaberin
ihre Tätigkeit in der Verwaltung
nicht fortgesetzt habe. Sie sei jetzt als Geschäftsführerin der Kulturwerkstatt
tätig.
Fraktionsvorsitzender
Steindorf teilte mit, dass er die am heutigen Abend vorgestellten Daten und
Fakten sehr interessant finde und darum bitte,
die vorgestellten Modelle auch über die Medien zu
kommunizieren. Seine Fraktion
werde der Erteilung eines Prüfauftrages für die Verwaltung zustimmen.
Fraktionsvorsitzender
Mensing erklärte, dass die Intention zur Erteilung eines Prüfauftrages gewesen
sei, eine Möglichkeit zu finden, den Haushalt der
Gemeinde Rosendahl zu entlasten und dabei die Bevölkerung „mit
ins Boot“ zu nehmen. Damit solle dann auch eine Entlastung
der Kulturbeauftragten Frau Roters einhergehen. Er fragte daher Frau Roters,
wie groß sie das Einsparpotential insbesondere im
personellen Bereich einschätze.
Frau
Roters erklärte, dass der Zeitaufwand für die Durchführung der eigentlichen
Kulturveranstaltung mit ca.
20 % anzusetzen sei, die Vorbereitung einer
Veranstaltung dagegen sei mit ca. 80 % anzusetzen. Die Mithilfe von Kollegen
aus der Verwaltung bei der Durchführung von Veranstaltungen erfolge zum
größten Teil ehrenamtlich. Daher gebe es
hier nur ein geringes Entlastungspotential. Lediglich bei
der Vorbereitung der Veranstaltungen könne man durch eine Ansiedlung
außerhalb der Verwaltung eine Entlastung schaffen.
Ausschussmitglied
Eimers richtete die Frage an die vortragenden Gäste
Herrn Rump und Herrn Prof. Dr. Mußhoff, warum sie sich
für das jeweils vorgestellte Modell entschieden hätten.
Herr
Rump erklärte, dass dies durch das Spektrum vorgegeben worden sei, das
abgedeckt werden solle. In Nottuln habe es bereits reichlich Kulturarbeit
gegeben, daher habe man sich für die Stiftung entschieden,
die verschiedene Ziele für ihre Arbeit angeben könne.
Prof.
Dr. Mußhoff erklärte, dass man sich für das vorgestellte Modell entschieden
habe, da man die zahlreich vorhandenen Vereine vernetzen wollte
und es nicht möglich gewesen sei, das erforderliche
Kapital für eine Stiftung aufzubringen.
Ausschussvorsitzende
Everding fragte Herrn Prof. Dr. Mußhoff, ob es
bei der Arbeit des „Kulturfonds
Altenberge“ auch eine Vernetzung mit umliegenden Städten und
Gemeinden geben werde.
Dies
sei grundsätzlich nicht geplant, erklärte Prof. Dr.
Mußhoff, aber erstmalig gebe es ein
Projekt der Jugendkunstschule zusammen mit der Kulturwerkstatt („Kulturwerkstatt
mobil“), wobei die überörtliche Vernetzung
von Kindergärten im Mittelpunkt stehe.
Fraktionsvorsitzender
Mensing fasste zusammen, dass man in jedem Falle engagierte,
ehrenamtlich tätige Personen brauche, um vor allen
Dingen Gelder zu akquirieren. Er bezweifle,
dass dies in der Gemeinde Rosendahl möglich sei. In
der Gemeinde Altenberge habe es ein Defizit an Kultur gegeben, diesen Druck
sehe er jedoch in der Gemeinde Rosendahl überhaupt nicht, da es hier ein
hervorragendes und vielseitiges Kulturprogramm gebe. Er
tendiere daher eher zu der Variante Förderverein, um die Verwaltung
insbesondere in der Vorbereitung von Veranstaltungen entlasten zu können.
Fraktionsvorsitzender
Steindorf teilte mit, dass er die Formulierung des Beschlussvorschlages
angemessen und sinnvoll finde und man
über dieses Thema im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Gemeindeentwicklungskonzeptes weiter diskutieren könne.
Frau
Roters erklärte, dass man den Beschlussvorschlag der Verwaltung bewusst offen
formuliert habe, obwohl sie selbst nach den heutigen Vorträgen eher geneigt
sei, eine Bürgerstiftung als geeignetere Variante für
die Gemeinde Rosendahl anzusehen. Sie schlage daher vor, bis zur
nächsten Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses darüber
nachzudenken.
Fraktionsvorsitzender
Mensing verwies nochmals auf die ursprüngliche Intention der
Haushaltsentlastung und plädierte
dafür, im Beschlussvorschlag die Bürgerstiftung und den Förderverein als
gleichwertig nebeneinander zu stellen, indem man die Klammer weglasse und das
Wort „alternativ“
durch „bzw.“
ersetze.
Ausschussmitglied
Kreutzfeldt-Körner gab zu bedenken, dass das Wort „Förderverein“
nicht den eigentlichen Zweck wiedergebe und plädierte für den Ersatz des Wortes
durch „Kulturverein“.
Ausschussvorsitzende
Everding ließ sodann über folgenden geänderten Beschluss abstimmen:
Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten
Beschluss: