Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2011 und der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld wird dem Abschluss der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/254 als Anlage I beigefügten Vereinbarung mit den Katholischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Rosendahl über die Finanzierung der Zusatzplätze in den Kath. Kindergärten für das Kindergartenjahr 2011/12 zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                         6 Ja Stimmen

                                                              3 Enthaltungen

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung bat Fraktionsvorsitzender Mensing Kämmerer Isfort darum, eine Auflistung zu erstellen, die die zusätzlichen Kosten der Gemeinde für die U-3-Betreuung ausweise. Seine Idee sei es, diese zur Landesregierung nach Düsseldorf und zur Bundesregierung nach Berlin zu schicken, um die Belastung der Gemeinde zu verdeutlichen.

 

Herr Klix erklärte, dass dies nur nachträglich von der Trägerseite aus möglich sei, da entsprechend der Planung des Jugendamtes mit Kindpauschalen gearbeitet werde.

 

Kämmerer Isfort fragte, ob es sich um die Gesamtkosten für ein Jahr handeln solle oder um die differenzierten Zusatzkosten für die U-3-Betreuung.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing antwortete, dass es sich um die zusätzlichen Kosten für die U-3-Betreuung handeln solle, die man dann unter Berufung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Münster von Düsseldorf zurückfordern wolle.

 

Kämmerer Isfort sagte zu, diese Aufstellung im Rahmen eines vertretbaren Aufwandes zu erstellen. Auch er sei an dieser Vorgehensweise interessiert, da sich die Gemeinde seit Jahren binde und ersatzweise für Institutionen eintrete, die die Kosten eigentlich tragen müssten.

 

Herr Klix teilte an dieser Stelle mit, dass er aufgrund seiner vorliegenden Zahlen bereits aktuell vor Ort eine exemplarische Rechnung für den St. Nikolaus-Kindergarten Darfeld aufstellen könne. Danach koste ein Kindergartenplatz für unter 3-jährige Kinder im Jahr 5.925 €, wovon die Gemeinde 12 % zahlen müsse, das bedeute in diesem Fall 711 € pro Kindergartenplatz.


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/254.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kritisierte, dass in der Haushaltsplanung zwar die Summe der Kosten für die Finanzierung der Kindergärten dargestellt werde, jedoch die Ausschussmitglieder keinen Überblick über die jeweiligen Kosten der einzelnen Kindergärten hätten. Er sei der Ansicht, dass für die Ausschussmitglieder und auch für den Bürger transparent sein müsse, was von Seiten der Gemeinde für die einzelnen Kindergärten geleistet werde. Er bat darum, eine entsprechende Aufstellung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzulegen.

So wie er die Sitzungsvorlage verstehe, würden die sogenannten Zusatzplätze komplett von der Öffentlichkeit gezahlt, ohne dass der Träger einen Beitrag dazu leiste. Dies solle in den geplanten Verträgen klar zum Ausdruck gebracht werden, um deutlich zu machen, dass zwar von Seiten der Gemeinde gezahlt werde, aber ein Mitspracherecht nicht vorhanden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der freiwillig gezahlte Zuschuss für die Zusatzplätze der Gemeinde Rosendahl nur 12 % der Gesamtkosten eines Kindergartenplatzes betrage. Der Rest werde wie üblich von Land und Kreis gezahlt. Es sei richtig, dass der Träger für die Zusatzplätze nicht zahle. Er äußerte die dringende Bitte, der Verlängerung der Vereinbarung zuzustimmen, damit auch die unter 3-jährigen Kindern einen Kindergartenplatz erhalten könnten. Noch bestehe für unter 3-jährige Kinder kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, aber dennoch sei ein steigender Bedarf hierfür vorhanden.

 

Herr Klix von der Zentralrendantur Coesfeld erläuterte am Beispiel des St. Nikolaus-Kindergartens in Rosendahl-Darfeld die bereit zu stellenden Finanzmittel. Für die im Kindergartenjahr 2011/12 geplanten 65 Plätze seien im Haushaltsplan der Kirchengemeinde rd. 395.000 € veranschlagt. Aus Kirchensteuern würden dazu rd. 34.800 € und aus Mitteln der Gemeinde rd. 15.800 € bereitgestellt. Von den 395.000 € seien rd. 317.000 € Personalkosten. Der Rest sei für Sachkosten zu veranschlagen. Für das laufende Kindergartenjahr 2010/11 ergebe sich eine Unterdeckung, d.h. ohne die Mitfinanzierung der Gemeinde könnten die benötigten Kindergartenplätze nicht unterhalten werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen kritisiere, dass die Kirche mit einem eigenen Tarifrecht arbeite, wonach die Arbeitskräfte niedriger bezahlt würden als im öffentlichen Bereich. Ferner seien die Grünen der Ansicht, dass Kinder unter 3 Jahren nicht in einen Kindergarten gehörten. Dennoch werde die Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt warnte davor, sich mit der Verlängerung der Vereinbarung bereits für die nächsten 2 Kindergartenjahre festzulegen. Es sei bekannt, dass das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) auf dem Prüfstand stehe und möglicherweise in absehbarer Zeit verändert werde. Daher sei mit einer Zustimmung seitens der SPD-Fraktion nicht zu rechnen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass ihm keine aktuellen Informationen zur Änderung des KiBiz bekannt seien, schlug aber vor, der Verlängerung des Vertrages zunächst nur für ein Jahr zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Schaten teilte mit, dass von der FDP-Fraktion eine grundsätzliche Zustimmung erfolgen werde, allerdings auch nur für das kommende Kindergartenjahr.

 

Auch Ausschussvorsitzender Steindorf erklärte für die CDU-Fraktion eine Zustimmung nur für ein Jahr aufgrund der Haushaltssituation.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies auf die zu Beginn der Diskussion von Herrn Weber geforderte differenzierte Aufstellung der Kosten im Bereich der Kindergärten. Auch für die WIR-Fraktion seien genaue Kennzahlen im Haushalt dazu dringend notwendig, wie auch bei vielen anderen Produkten. Grundsätzlich verfolge allerdings die WIR-Fraktion einen anderen Ansatz. Sie habe kein Problem damit, unter 3-jährigen Kindern einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Allerdings sollten die zusätzlich entstehenden Kosten für die U-3-Betreuung von den Initiatoren übernommen werden. Das seien in diesem Fall Land und Bund.

Auch wenn in diesem Jahr noch kein gesetzlicher Anspruch auf einen U-3-Platz bestehe, seien die Plätze vorhanden. Um diese zu erhalten, fordere er die Träger und die Gemeinde auf, die hierfür anfallenden Kosten dem Land und dem Bund in Rechnung zu stellen, um zumindest symbolisch klar zu machen, wer hier in der Pflicht sei.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes Münster vom 12. Oktober 2010, wonach die kreisfreien Städte und Landkreise in NRW für zusätzliche Kosten bei der U-3-Betreuung einen Ausgleich vom Land erhalten müssten.

Man könne evtl. einen Zusatz in den Vertrag aufnehmen, wonach sich der Anteil der Gemeinde bei einer höheren Finanzierung durch das Land entsprechend verringere.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erklärte, dass man zwar im Hinblick auf den Haushalt vernünftig handeln würde, wenn man die Zusatzplätze nicht bewillige, aber damit Politik auf dem Rücken von Familien und Kindern mache. Das könne man sich nicht erlauben. Man solle daher die Reaktion des Trägers abwarten, wenn der Vertrag zunächst nur für das kommende Kindergartenjahr verlängert werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies noch einmal darauf hin, dass er die Zahlung von freiwilligen Leistungen für einen schleichenden Prozess halte, der dazu führe, dass das Land sich seinen Verpflichtungen entziehe. Daher halte er es für dringend geboten, den vorauseilenden Gehorsam zu verweigern und und eine Kostenrechnung für das Land zu erstellen.

 

Herr Klix teilte mit, dass sich nach seinen Informationen am KiBiz im kommenden Jahr nichts ändern werde. Nach der Bewilligung durch das Jugendamt könne man die nachgefragten Kindergartenplätze zur Verfügung stellen. Man möge jedoch berücksichtigen, dass für die Mitarbeiter teilweise befristete Verträge abgeschlossen wurden, die entsprechend verlängert werden müssten. Ebenso seien viele Eltern und Alleinerziehende auf die frühzeitige Zusage eines Kindergartenplatzes angewiesen. Zumindest für das kommende Jahr werde Planungssicherheit benötigt.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt wandte sich an die Herren Klix und Steindorf. Natürlich wolle man die Finanzierungsfrage nicht auf dem Rücken von Familien, Kindern und Beschäftigten austragen. Mit diesem Argument werde man immer wieder unter Druck gesetzt und habe bisher entsprechend entschieden. Er stimme Herrn Mensing zu, dass man irgendwann beginnen müsse, ein deutliches Signal zu setzen.

 

Ausschussmitglied Schaten erklärte, dass es eine Entscheidung der Eltern sei, ob sie unter 3-jährige Kinder in den Kindergarten schicken wollten. Die Möglichkeit dazu müsse den Eltern gegeben werden, so dass sie für eine Verlängerung der Vereinbarung für ein Jahr plädiere.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass er trotz seiner persönlichen Einstellung gegen die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten, die Nachfrage sehe und eine entsprechende Entscheidung für notwendig halte. Allerdings müsse dem Bürger klar gemacht werden, dass dies Kosten verursache und dafür möglicherweise eine Steuererhöhung notwendig werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass er aufgrund seiner zuvor geäußerten Bedenken und Kritik nicht gegen den Beschlussvorschlag, aber auch nicht dafür stimmen werde.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf schlug vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag auf das kommende Kindergartenjahr 2011/12 zu begrenzen und stellte diesen zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag für den Rat: