Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Ortskern Darfeld” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/259 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/259.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, warum im Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“ die Formulierung „Belange des Denkmalschutzes sind nicht unmittelbar betroffen“ gewählt werde und worauf sich das „Unmittelbar“ beziehe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es sich um den Bebauungsplan für den Ortskern handele, wobei das Gebiet um die Kirche herum denkmalgeschützt sei, so dass man damit die Angrenzung an einen denkmalgeschützten Bereich kennzeichnen wolle.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: