Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Haus Holtwick” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/258 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/258.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass er an dieser Stelle nicht noch einmal die gesamte Argumentation der SPD-Fraktion darlegen wolle, dass es aber bei einer Ablehnung von Seiten der SPD bleiben werde.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: