Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick  wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/264 beigefügten Entwurf bestehend aus Satzung, Begründung und Planzeichnungen durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/264.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte dazu, dass es sich beim Neubau der Betonmischanlage um eine kleinere Anlage handele, die nur ersatzweise betrieben werden solle. Ein gleichzeitiger Betrieb beider Anlagen sei nicht vorgesehen.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Lembeck, wie dieses sichergestellt werden könne, antwortete stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb, dass diese Vorgabe Teil der Baugenehmigung sei. Sollte dies nicht beachtete werden, müsse es jemanden geben, der die Zuwiderhandlung feststelle und melde.

 

Ausschussmitglied Espelkott verwies auf die für den Förderturm und die Siloanlage geplante Gesamthöhe von 19,40 m und fragte, ob es im Gewerbegebiet Eichenkamp eine Höhenbeschränkung gebe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb sagte zu, dies über das Protokoll zu beantworten.

 

Antwort:           Der Bebauungsplan sieht für das Plangebiet keine Höhenbeschränkung vor.

 

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, ob es auch eine Begrenzung in die Tiefe gebe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass in einem Bauantrag auch in die Tiefe gehende Arbeiten dargelegt werden müssten, dies aber keine Festsetzung im Bebauungsplan sei.

 

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: