Das Verfahren zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/265 beigefügten Entwurf bestehend aus Satzung, Begründung und Planzeichnungen durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/265.

 

Ausschussmitglied Espelkott wies darauf hin, dass im Änderungsantrag für den Bebauungsplan „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld bereits auf einen Interessenten für das angrenzende Flurstück 649 hingewiesen werde, der ebenfalls eine Bebauungsplanänderung wünsche. Er fragte, ob es nicht möglich sei, diese Verfahren gemeinsam zu beraten und zu beschließen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass der Antrag dieses Interessenten bereits vorliege, aber ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, wie im aktuellen Fall, nicht durchgeführt werden könne, sondern ein Verfahren nach § 13a BauGB mit öffentlicher Auslegung notwendig sei. Wenn man beide Anträge zusammenziehen würde, würde der erste Antragsteller in erheblichen Zeitverzug geraten.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass man nach Möglichkeit jeden einzelnen Antrag schnellstmöglich bearbeiten wolle.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: