Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Haus Holtwick” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/258 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 03. Februar 2011.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: