Sitzung: 10.02.2011 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2
Vorlage: VIII/258
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Haus Holtwick” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/258 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 03. Februar 2011.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau-
und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: