Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Eichenkamp
II“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit
den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der derzeit geltenden
Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/ 260 beigefügten Entwurf
als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 03. Februar 2011.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: