Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/ 261 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 03. Februar 2011.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: