Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Der Rat der Gemeinde Rosendahl spricht sich gegen den derzeitigen Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 aus und schließt sich der Empfehlung der Bürgermeister-Konferenz, gegebenenfalls hiergegen zu klagen, an.


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/266 und auf ein zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) eingegangenes Schreiben des Innenministers Jäger, das allen Ratsmitgliedern mit der Ratseinladung zugegangen sei. Als Gegenposition dazu stellte er den Ratsmitgliedern ein Argumentationspapier des Städte- und Gemeindebundes zur Verfügung (Anlage IV).

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass der von der CDU-Fraktion gestellte Antrag inzwischen von den aktuellen Geschehnissen eingeholt worden sei. Die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Coesfeld habe beschlossen, für den Fall, dass das GFG wie geplant verabschiedet werde, den Klageweg zu beschreiten.

Er bitte daher fraktionsübergreifend alle Kommunalpolitiker, diesen Weg mitzugehen und den Antrag der CDU-Fraktion zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sei bewusst so formuliert, dass nicht die Einreichung einer Klage, sondern deren Vorbereitung beschlossen werden solle.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt verwies auf die Ankündigung in der Allgemeinen Zeitung Coesfeld, dass der Rat am heutigen Abend über eine Klage der CDU-Fraktion gegen das GFG diskutiere. Damit werde deutlich, dass die CDU-Fraktion den Rat gegen den Willen der SPD instrumentalisieren wolle. Er warne davor und wehre sich dagegen. Er legte allen Ratsmitgliedern einen Pressebericht über die Stadt Hamm vor (Anlage V), die von der Änderung des GFG massiv profitiere und deren Oberbürgermeister Hunstegger-Petermann (Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU) die geplanten Änderungen begrüße und für richtig befinde. Die CDU solle zunächst in ihren eigenen Reihen für ein einheitliches Bild sorgen. Am heutigen Tage sei auf ein weiteres Schreiben der Bezirksregierung zum GFG hingewiesen worden, wonach die Haushalte der Kommunen entsprechend den geplanten Änderungen angepasst werden müssten. Er gehe davon aus, dass die dort tätigen Juristen in der Lage seien, über die Rechtmäßigkeit der Änderungen des GFG zu entscheiden. Daher solle die Kommune kein Geld für eine Klage ausgeben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass er sich über den Antrag der CDU-Fraktion geärgert habe. CDU und FDP trügen seit Jahren mit ihrer Politik dazu bei, dass nicht mehr alle Bürger von ihren Einnahmen leben könnten. Es sei bereits bekannt gewesen, dass es eine ungleiche Verteilung der Soziallasten gebe. Das Problem sei die Frage, warum es diese Soziallasten gebe. Die Kommunen und auch die Gemeinde Rosendahl hätten seit Jahren über ihre Verhältnisse gelebt und damit die aktuelle Situation mitverschuldet. Es sei ein Skandal, dass die CDU die Schuld anderen zuweise. Er sei auch nicht damit einverstanden, dass von heute auf morgen Zuweisungen an die Kommunen gestrichen würden, halte aber den Antrag der CDU-Fraktion für eine Frechheit.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass die Einführung von Hartz IV, die zur finanziellen Belastung der Kommunen geführt habe, eine Sache von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewesen sei. Die FDP-Fraktion werde den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen, weil sie nicht damit einverstanden sei, das mit kalten Mitteln versucht werde, etwas auszuhebeln, was bereits eine lange Tradition habe. Es sei wichtig, dass den Gemeinden das Recht auf finanzielle Entscheidungen nicht genommen werde.

 

Ratsmitglied Deitert verwies darauf, dass die Diskussion zum GFG nicht neu sei. Offenbar werde aber eine CDU-Paranoia wieder ausgegraben, über die es wichtiger sei, nachzudenken, als über fehlende Finanzmittel. Der Rat der Gemeinde Rosendahl könne es sich nicht leisten, parteipolitisch zu denken. Es gehe einzig darum, für die Gemeinde Rosendahl das Beste herauszuholen. Das GFG gebe es bereits seit 1998 und werde alle 5 Jahre aktualisiert. Bisher habe es niemals Änderungen mit solchen Auswirkungen gegeben, daher sollten die Räte und die Kommunen zusammenhalten, um der Landesregierung in Düsseldorf klar zu machen, dass eine endgültige Fassung des GFG so nicht möglich sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf verglich die vorgetragenen ideologischen Argumente mit einem „Kessel Buntes“. Er betonte, dass er nicht den Rat instrumentalisieren wolle und sich auch nicht in jeder Hinsicht der Landespartei verpflichtet fühle. Der Oberbürgermeister von Hamm sei auch als CDU-Mitglied seiner Stadt verpflichtet und müsse deren Interessen vertreten, hier gehe es darum, die Interessen der Gemeinde Rosendahl zu vertreten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass er den Antrag der CDU-Fraktion vom Prinzip her für überflüssig halte, nicht von der Sache her. Man müsse reagieren und das habe die Bürgermeisterkonferenz inzwischen getan, indem sie sich entschlossen habe, zu klagen, wenn das neue GFG so wie geplant verabschiedet werde. Wenn also der Bürgermeister nach der Verabschiedung des GFG an den Rat herantrete und auf Anraten des Städte- und Gemeindebundes eine Klage empfohlen werde, dann sollte der Rat der Gemeinde Rosendahl sich anschließen. Dem jetzigen Antrag könne er so nicht zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass es richtig sei, dass die finanzielle Selbstverwaltung der Kommunen bestehen bleiben solle. Dies schließe aber auch eine ordentliche Haushaltsführung ein, die hier über Jahrzehnte nicht durchgeführt worden sei. Die Verteilung der Soziallasten sei ungleichmäßig und er müsse als Ratsvertreter einerseits die Gemeinde Rosendahl vertreten, er sei aber auch Bürger des gesamten Landes. In der vergangenen Zeit sei jeder verfügbare Fördertopf genutzt worden, der aber auch von Landesseite her bezahlt werden musste. Die Forderungen von CDU und FDP würden nicht für Gerechtigkeit sorgen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er den Antrag der CDU-Fraktion für faszinierend aber sinnlos halte. Er überlege, ob die CDU-Fraktion vielleicht sogar darauf spekuliere, dass der Antrag abgelehnt werde, weil dann der Bürgermeister auch nicht klagen könne. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht die Bürgermeisterkonferenz klagen könne, sondern nur die jeweiligen Bürgermeister der beteiligten Kommunen.

Er stellte die Frage, ob der Entwurf des neuen Gesetzes wirklich so viel ungerechter sei, nur weil der Gemeinde Rosendahl ein Nachteil daraus entstehe. Man habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass eine Umsetzung von Reformvorschlägen weiterhin ausbleibe. Seiner Ansicht nach sei der aktuelle Entwurf des GFG gerechter als das bestehende Gesetz. Eine Klage halte er für aussichtslos und gab zu bedenken, dass die Kosten einer Klage über den Streitwert ermittelt würden. Beim Zurückziehen einer eingereichten Klage werde vom festgestellten Streitwert dennoch eine Gebühr verlangt. Wenn dem Antrag der CDU-Fraktion heute zugestimmt werde, gehe er davon aus, dass die Bürgermeister der einzelnen Kommunen den Klageweg auf jeden Fall beschreiten würden. Die „Zeche“ müsse dann von der Gemeinde gezahlt werden. Die SPD-Fraktion werde das auf keinen Fall mittragen.

 

Ratsmitglied Deitert entgegnete, dass berücksichtigt werden müsse, dass der Entwurf des GFG so angelegt sei, dass 275 Kommunen erheblich weniger Zuweisungen erhielten und nur 75 Kommunen davon profitieren könnten. Der Verteilungsschüssel sei „an den Haaren“ herbeigezogen, z.B. sei bei der Berechnung der Soziallasten der Flächenansatz nicht berücksichtigt und eine Staffelung nicht umgesetzt worden. Der Antrag der CDU-Fraktion habe bei den Ratsmitgliedern ein Gefühl dafür wecken sollen, wohin man sich bewege. Er plädierte nochmals dafür, ein geschlossenes Votum abzugeben, um ein Signal zu setzen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt machte deutlich, dass offenbar alle Anwesenden unter dem Begriff „Solidarität“ etwas anderes verstünden. Die SPD habe keinen Eid für eine „Kirchturmspolitik“ abgelegt. In den letzten Jahren habe die Gemeinde Rosendahl auf Kosten anderer Kommunen gelebt. Damit müsse irgendwann Schluss sein.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass auch er eine Klage gegen das GFG für aussichtslos halte. Er verwies auf die Klage gegen den ehemaligen Bürgermeister Meyering. Er habe dieser Klage damals zugestimmt, weil er gehofft hatte, damit Verantwortung festmachen zu können. Dies sei nicht gelungen und er habe daraus eine Lehre gezogen und wolle im aktuellen Fall dem Bürgermeister keinen Freibrief für eine Klage geben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wunderte sich darüber, dass SPD- und Grünen-Fraktion bereits den Ausgang einer eventuellen Klage vorhersehen könnten. Möglicherweise liege das ja an der rot-grünen Landesregierung. Die WIR-Fraktion habe sich mit dem ifo-Gutachten beschäftigt und festgestellt, dass nur ein Punkt geändert worden sei. Ratsmitglied Deitert habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der Soziallasten über die Schlüsselzuweisungen unsinnig sei. Die Gemeinde sollte zumindest 10% ihrer Einnahmen behalten dürfen. Er plädierte dafür, dass das GFG von unabhängigen Gutachtern überprüft werde.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt verwies auf das Schreiben der Bezirksregierung, die offenbar mit dem ifo-Gutachten einer Meinung sei.

 

Ratsmitglied Barenbrügge verließ um 20:25 Uhr die Sitzung.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass ihm das Schreiben der Bezirksregierung seit gestern vorliege und inhaltlich losgelöst von einer Klage gegen das GFG zu sehen sei. In diesem Schreiben gehe es darum, dass die geplante Kürzung der Schlüsselzuweisungen haushaltsrechtlich umgesetzt werden müsse und die Kommunalaufsicht anderenfalls den Haushalt nicht genehmigen werde.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass in dem Schreiben aber auch davon ausgegangen werde, dass sich die Zahlen der Modellrechnung im Wesentlichen nicht verändern würden.

 

Ratsmitglied Deitert teilte mit, dass die Kommune grundsätzlich verpflichtet sei, die aktuellste Entwicklung im Haushalt zu berücksichtigen. Das habe aber nichts mit der Rechtmäßigkeit des GFG zu tun.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wandte sich an den Fraktionsvorsitzenden Mensing, der immer wieder auf die anderen Parteien „eindresche“. Man poche auf die kommunale Selbstverwaltung, solle sich aber fragen, ob die Verwaltung überhaupt jemals etwas freiwillig tue. Wenn kein Geld mehr da sei, könne die Verwaltung sich nur noch selbst verwalten. Das neue GFG sei offensichtlich rechtmäßiger als das alte. Da zähle nicht das von Herrn Deitert vorgebrachte Argument, dass nicht alle Fakten berücksichtigt worden seien. Es sei unfair, von der SPD-Fraktion Solidarität einzufordern, wo von anderer Seite der Haushalt seit Jahren „an die Wand“ gefahren werde.

 

Ratsmitglied Deitert schlug vor, den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend umzuändern, dass eine Resolution gegen den derzeitigen Entwurf des GFG vorbereitet werde. Er nenne das den „Deitert-Kompromiss“.

 

Ratsmitglied L.M. Meier bat den Bürgermeister darum, zukünftig die Reihenfolge der Wortmeldungen zu beachten und stellte den Antrag auf Abstimmung.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass er die Reihenfolge der Wortmeldungen durchaus beachte, auch wenn dies von der Position der einzelnen Ratsmitglieder aus nicht immer so erscheine.

Er erklärte, dass nach dem Antrag von Frau Meier auf Abstimmung noch zwei Wortmeldungen möglich seien.

 

Ratsmitglied Schenk erklärte, dass sich seine Wortmeldung ebenfalls auf einen Antrag zur Abstimmung bezogen habe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass auch er das Schreiben der Bezirksregierung gelesen habe und daraus hervorgehe, dass der Kämmerer die Änderungen des GFG bei der Aufstellung des Haushalts zu berücksichtigen habe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing schlug vor, den CDU-Antrag neu zu formulieren und zur Beratung die Sitzung zu unterbrechen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte den Antrag auf eine sofortige Sitzungsunterbrechung zur Beratung.

 

Diesem Antrag wurde von den Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

Die Sitzung wurde daraufhin von 20:40 Uhr bis 20:55 Uhr unterbrochen.

 

Der Rat fasste anschließend folgenden Beschluss: