Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011 von der RINKE Unternehmensberatung GmbH, Wuppertal, vorgestellte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Rosendahl gemäß § 22 FSHG wird mit der sich aus der HFA-Beratung ergebenden Ergänzung des Fahrzeugkonzeptes beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/269. Er teilte mit, dass der in 2003 erstmals erstellte und beschlossene Brandschutzbedarfsplan fortgeschrieben werden musste. Die Firma RINKE Unternehmensberatung GmbH sei mit der Fortschreibung beauftragt worden. Der vorgelegte Entwurf sei bereits mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt worden.

Er bat Herrn Dipl. Ing. Siepe um Vorstellung der wesentlichen Inhalte.

 

Herr Siepe stellte den Brandschutzbedarfsplan anhand einer Power Point Präsentation vor, wobei er die wichtigsten Punkte wie besondere Gefahrenpotentiale, Erreichung der Schutzziele, Personalstärken der Löschzüge bei Tag und bei Nacht, Standorte und Größe der Feuerwehrgerätehäuser sowie das Fahrzeugkonzept erläuterte. Dabei stellte er heraus, dass die Freiwillige Feuerwehr Rosendahl mit ihren drei Standorten derzeit sehr gut aufgestellt sei.

 

Ausschussmitglied Rahsing erkundigte sich anschließend, ob die Zeit bis zum Beginn einer eventuell notwendigen Reanimation noch ausreichend sei, wenn die Eintreffzeit erhöht werde.

 

Herr Siepe erklärte, dass dies bei Eintreffzeiten über 10 Minuten schwierig werde.

 

Fraktionsvorsitzender Meier wies darauf hin, dass es schon seit Jahren eine Diskussion über eine Zentralisierung der Löschzüge gebe und fragte, ob ausgehend von einer Zentralwache im Ortsteil Osterwick z.B. Randbereiche des Ortsteiles Darfeld in ausreichender Zeit erreicht werden könnten.

 

Herr Siepe erläuterte anhand der Fahrzeitisochronen (S. 61 des Brandschutzbedarfsplanes), dass unter Berücksichtigung der Ausrückzeit und Fahrzeit die Eintreffzeit in den Randbereichen der Ortsteile Darfeld und Holtwick ca. 14 Minuten betragen dürfte, was eindeutig zu lang sei. An den derzeitigen 3 Standorten müsse festgehalten werden.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Schulze Baek ob man durch eine unterschiedlich starke Besetzung der Standorte Personal einsparen könne, erklärte Herr Siepe, dass dies in der Realität schon so durchgeführt werde. Oft werde nur die erste Einsatzmannschaft erreicht. Tagsüber gebe es sogar teilweise Probleme mit der Besetzung der Fahrzeuge, da viele Feuerwehrleute auswärtige Arbeitsplätze hätten.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte weiter, ob die Fahrzeugausstattung in den Ortsteilen Darfeld und Holtwick evtl. reduziert werden könne.

 

Herr Siepe erklärte, dass die momentane Ausstattung so notwendig sei. Man könne bei einem Einsatz nicht unbedingt warten, bis die volle Mannschaft des jeweiligen Fahrzeugs erreicht sei. Später eintreffende Wehrleute müssten dann mit einem weiteren Fahrzeug zur Einsatzstelle fahren können.

 

Fraktionsvorsitzender Meier fragte, ob in den Ruhrgebietsstädten andere Eintreffzeiten gelten, da hier die Wachen doch weiter auseinander lägen.

 

Herr Siepe erklärte, dass die Eintreffzeit von 10 Minuten überall in NRW so etabliert sei. Man müsse berücksichtigen, dass in großen Städten in der Regel eine Berufsfeuerwehr mit Dauerbesetzung zu finden sei, die jederzeit einsatzbereit sei.  

 

Ausschussmitglied Schubert fragte, ob die Rosendahler Feuerwehrfahrzeuge auch länger als 25 Jahre eingesetzt werden dürften, da sie sehr gut gepflegt würden und keine hohe Kilometerleistung erreichten.

 

Herr Siepe teilte mit, dass die Rosendahler Fahrzeuge schon sehr lange Laufzeiten hätten. Bei anderen Feuerwehren sei ein Höchstalter von 20 Jahren vorgegeben, bei der Berufsfeuerwehr gar teilweise nur 5 Jahre. In Rosendahl befinde man sich bereits in einem Grenzbereich.

 

Ausschussmitglied Deitert erkundigte sich, warum im Ortsteil Holtwick 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) stationiert seien.

 

Herr Siepe erklärte dies mit der hohen Personalstärke im Ortsteil Holtwick.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte, wie die Nachwuchsausbildung für die Fahrer aussehe, die ja teilweise einen LKW-Führerschein benötigen, um die Feuerwehrfahrzeuge zu führen.

 

Herr Siepe erklärte, dass diese Ausbildung zur Pflichtaufgabe der Kommunen gehöre, was bedeute, dass ein LKW-Führerschein von der Kommune finanziert werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die Erläuterungen zum Fahrzeug-Soll-Konzept (S. 71 des Brandschutzbedarfsplanes) und fragte ob es möglich sei, nach Außerdienststellung des Osterwicker Einsatzleitwagens (ELW) anstelle eines neuen ELW1 zunächst den ELW aus Holtwick nach Osterwick zu verlegen und erst nach dessen Außerdienststellung einen neuen ELW 1 anzuschaffen, so wie es mit den Vertretern der Feuerwehr bereits besprochen wurde.

 

Herr Siepe bestätigte dieses.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärte als Feuerwehrmitglied, dass dies seiner Ansicht nach möglich sei, wenn der Löschzug Holtwick dafür als Ersatz einen MTW erhalte.

 

Bürgermeister Niehues bat Herrn Siepe, dieses in die Erläuterungen zum Fahrzeugkonzept mit aufzunehmen.

 

 

Der Ausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: