Ratsmitglied Wilde fragte, ob die Erhebung von Standgebühren in Höhe von 4 € bei dem an jedem 2. Sonntag (März bis Oktober) durchgeführten Kleintiermarkt auf dem Schulhof der Verbundschule im Ortsteil Osterwick korrekt sei.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Überprüfung zu.

 

Antwort:           Der Kleintiermarkt wird von einem privaten Anbieter veranstaltet, dem eine tierschutz- und tierseuchenrechtliche Erlaubnis des Veterinäramtes des Kreises Coesfeld vorliegt. Die Erhebung von Standgebühren liegt nicht in der Verantwortung der Gemeinde Rosendahl, die lediglich das Gelände für die Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung stellt.