Das Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/262 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit  § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit  § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/262.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt monierte, dass in der Begründung für die Änderung des Bebauungsplanes der Kaufinteressent im Vordergrund stehe, der diese Änderungen wünsche.

Dies habe in einem vorherigen Verfahren zu großen Schwierigkeiten geführt und man habe sich doch darauf geeinigt, das öffentliche Interesse in den Vordergrund zu stellen, wenn es um eine Bebauungsplanänderung gehe.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass es in dem angesprochenen Fall nicht um das Interesse des Käufers, sondern um das Interesse des Investors gegangen sei, der hoffte, durch die Änderung des Bebauungsplanes seine Grundstücke besser vermarkten zu können. Er halte die angegebene Begründung für ausreichend, zumal auf die aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Änderung der Festsetzungen hingewiesen werde.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er der Ansicht sei, dass man von vornherein nur das öffentliche Interesse in den Vordergrund einer Bebauungsplanänderung stellen solle.

 

Ratsmitglied Lembeck stimmte Bürgermeister Niehues zu, dass die gewünschten Bebauungsplanänderungen im aktuellen und vorausgegangenen Fall nicht vergleichbar seien.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass das Baurecht ein öffentliches Recht sei, bei dem die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden müssten. Die Verwaltung solle in Zukunft darauf achten, von vornherein kein Risiko insbesondere in Bezug auf die Begründung einzugehen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass man diesen Wunsch künftig beachten werde.

 

Der Rat fasste folgenden Beschluss: