Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Darfeld-Nord” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/272 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/272, da es wie auch bei den folgenden Tagesordnungspunkten keine Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss gegeben habe.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass schon mehrfach die finanzielle Transparenz von geplanten Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf das HSK gefordert worden sei. In dieser und anderen Sitzungsvorlagen werde unter Finanzierung nur darauf hingewiesen, dass „die Planung von der Verwaltung erstellt“ werde. Er bitte darum, in den Sitzungsvorlagen grundsätzlich konkrete Zahlen anzugeben und den Verwaltungsaufwand kostenmäßig zu erfassen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es schwierig sei, alle einzelnen Arbeitsschritte zu dokumentieren und finanziell zu bewerten. Eine grobe Schätzung der voraussichtlich nötigen finanziellen Mittel halte er für möglich. Er werde dieses mit dem zuständigen Fachbereich besprechen und prüfen lassen, wieweit den Wünschen nach finanzieller Transparenz entsprochen werden könne.

 

Der Rat fasste anschließend folgenden Beschluss: