Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der vom Rat am 07.10.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Darfeld gemäß § 34 Abs. 4 bis 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB wird aufgehoben.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         21 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/273.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bat darum, die Sitzung zunächst zu unterbrechen, um dem als Zuhörer anwesenden Herrn Vielhauer die Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverhalt zu äußern.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass er dies gern zu einem späteren Zeitpunkt tun, zunächst aber den Sachverhalt erläutern wolle. Er verwies zunächst auf den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt, wonach zwar für die planungsrechtliche Absicherung des Generationenparks Kulturbahnhof Darfeld eine Satzungsänderung ausreiche, nicht aber für das angrenzende Wohngebiet „Am Spielberg“. Für dieses werde vom Kreis Coesfeld im Zusammenhang mit der Errichtung des Generationenparks die Aufstellung eines bisher noch nicht vorhandenen Bebauungsplanes gefordert. Weiter sei vom Kreis für den Generationenpark Darfeld eine Geräuschimmissionsprognose gefordert worden. Diese habe für die vorhandene Wohnbebauung keine Lärmschutzprobleme ergeben, wohl aber für das im Moment noch im Außenbereich liegende fragliche Grundstück, das auf Wunsch der Eigentümerin einer Wohnbebauung zugeführt werden solle. Daher werde vom Kreis für dieses Grundstück ein aktiver Lärmschutz gefordert, der wiederum nur in einem Bebauungsplan geregelt werden könne.

Das von Rat und Verwaltung ursprünglich gewählte Verfahren der Satzungsänderung reiche demnach nicht aus, da damit nur eine Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Darfeld ausgewiesen werde.

Der Bahnflächenbereich könne nicht mit einem Bebauungsplan überplant werden, da es sich hier noch um eine gewidmete Bahnstrecke handele.

Die Frage sei, wie es dazu kommen konnte, dass die jetzige Eigentümerin des Grundstückes dieses im Glauben erworben habe, es handele sich um ein bebaubares Grundstück.

In den Jahren 1974 und 1978 seien für die bebaubaren Grundstücke „Am Spielberg“ Anliegerbeiträge erhoben worden, auch für das in Rede stehende Grundstück. Für dieses und ein weiteres im Innenbereich liegendes Grundstück sei allerdings eine Stundung der Anliegerbeiträge ausgesprochen worden, bis diese bebaut werden könnten.

Im Jahr 1983 sei eine Mitteilung vom Kreis Coesfeld an die Gemeinde Rosendahl erfolgt, in der es hieß, dass nun auch die restlichen Grundstücke in diesem Bereich bebaut werden könnten.

Der damalige Mitarbeiter der Gemeinde Rosendahl habe dies irrtümlich auf alle Grundstücke bezogen, so dass für beide Grundstücke die vorher festgesetzten Anliegerbeiträge angefordert und vom damaligen Eigentümer bezahlt wurden. Korrekterweise hätten die Beitragsbescheide für das in Rede stehende Flurstück Nr. 35 aufgehoben werden müssen, weil dieses Grundstück im Außenbereich liegt. Dieses ergebe sich eindeutig aus der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Darfeld, die im Dezember 1980 vom Rat beschlossen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung mit der Bekanntmachung im Amtsblatt im März 1981 in Kraft getreten sei.

Im Jahr 1984 sei das Grundstück von der heutigen Eigentümerin mit der Information gekauft worden, dass es sich um Bauland handele, da ja die Anliegerbeiträge bereits bezahlt waren.

Aus den vorgenannten Gründen solle der heutigen Eigentümerin dazu verholfen werden, dass auf diesem Grundstück tatsächlich gebaut werden könne. Dies könne mit dem ohnehin vom Kreis Coesfeld im Zusammenhang mit dem Bau des Generationenparks geforderten Bebauungsplan für das Wohngebiet Spielberg erfolgen, in den das in Rede stehende Außenbereichsgrundstück Nr. 35 einbezogen werde.

 

Ratsmitglied Rahsing fragte, ob durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Mehrkosten entstünden, die bisher nicht eingeplant waren und falls ja, wer diese Kosten übernehme

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass bereits ein Angebot vorliege, wonach sich die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes einschließlich einer notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes auf etwa 10.000 € belaufen. Diese Summe sei bereits in die Änderungsliste zum Haushalt 2011 eingearbeitet worden.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, warum der Bebauungsplan aufgestellt werden müsse und ob dieser ursächlich mit dem Wunsch der Familie Vielhauer, auf ihrem Grundstück zu bauen, in Verbindung zu bringen sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Kreis Coesfeld die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet Spielberg zwingend fordere, wenn der Generationenpark genehmigt werden solle. Das an den Park angrenzende Wohngebiet müsse auch als solches festgelegt werden, da es sich bisher um ein Mischgebiet gehandelt habe, in dem es auch Gewerbebetriebe gab. Da die Gewerbebetriebe inzwischen aufgegeben seien, könne sich aufgrund der bereits bestehenden Wohnbebauung hier auch kein Gewerbe mehr ansiedeln. Dies solle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes rechtlich abgesichert werden. Das Grundstück der Familie Vielhauer werde in den Bebauungsplan einbezogen und damit auch rechtmäßig bebaubar. Der vom Gutachter geforderte Lärmschutzwall müsse vom Grundstückseigentümer selbst übernommen werden.

 

Auf die Frage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing, ob der Kreis einer Bebauung des Flurstückes Nr. 35 zustimmen würde, wenn der Generationenpark nicht erstellt würde, erklärte Bürgermeister Niehues, dass dem nicht so wäre. Mit dem am 7. Oktober 2010 gefassten Aufstellungsbeschluss sei nur ein 1. Verfahrensschritt eingeleitet worden, das vorgenannte Grundstück aber weiterhin noch Außenbereich.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fasste zusammen, dass es nach den vorausgegangenen Ausführungen erforderlich sei, einen Bebauungsplan für das Wohngebiet Spielberg aufzustellen, wenn man den Generationenpark wünsche, unabhängig vom Wunsch der Familie Vielhauer, ihr Grundstück bebauen zu können.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte dieses.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ergänzte, dass die Gemeinde Rosendahl aufgrund eines vor Jahren gemachten Fehlers in der Pflicht sei, der Grundstückseigentümerin zu ihrem Recht zu verhelfen und gleichzeitig den Generationenpark bauen wolle. Wenn man dieses vereinbaren wolle, sei das offenbar nur mit der Aufstellung des geforderten Bebauungsplanes möglich.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass für den Bau des Generationenparks auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich sei. Diese erfolge nach Abwägung des Kreises Coesfeld, der dabei die angrenzende Bebauung berücksichtigen müsse. Da es sich dort bisher noch um ein Mischgebiet handele, sei die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes über einen Bebauungsplan erforderlich. Mit dieser Festsetzung erfolge gleichzeitig die Festsetzung der zulässigen Emissionen des Generationenparks.

 

Ratsmitglied Schulze Baek zeigte sich verärgert, da die Verwaltung versichert habe, dass für die Erstellung des Generationenparks keine weiteren Mittel benötigt würden. Nun sei hier von zusätzlich 10.000 € die Rede.

 

Ratsmitglied Schaten schloss sich dieser Auffassung an und fragte, ob es möglich sei, dieses Geld irgendwo einzusparen.

 

Bürgermeister Niehues machte daraufhin deutlich, dass die LEADER-Förderung von der Höhe des Eigenanteils abhänge. Wenn man diesen verringere, verringere sich auch der Förderbetrag.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung für das an den Generationenpark angrenzende Wohngebiet "Spielberg" nicht förderfähig seien. Zudem habe die NRW-Stiftung zwischenzeitlich signalisiert, die seitens des Heimatvereines Darfeld (mit Unterstützung der Gemeinde) beantragten Maßnahmen im Bahnhofsumfeld (u.a. Erhaltung der Bahnsteigkanten, Terrasse für Cafe, Übergang zum Spielberg mit zusätzlicher als Baumdach vorgesehenen Kommunikationsfläche, behindertengerechter Zugang zum Bahnhofsgebäude und zu dem Radweg) nicht zu fördern und stattdessen in allen vom Bahntrassenradweg betroffenen Kommunen lediglich eine Infotafel mit jeweils ca. 10.000 € zu unterstützen. Dies erfordere nun, gewisse Maßnahmen aus diesem NRW-Stiftungsantrag bei dem LEADER-Antrag ebenfalls zu berücksichtigen. Insoweit sei es schon aus diesem Grunde nicht möglich, die Kosten für den Generationspark zu senken und aus dieser Einsparung die Planungskosten zu finanzieren.

 

Ratsmitglied Deitert schlug vor, die Sitzung zu unterbrechen, um Herrn Vielhauer die Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Dinge darzustellen.

 

Bürgermeister Niehues ließ über diesen Vorschlag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                       24 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

Der Vorschlag war damit angenommen und die Sitzung wurde um 20:15 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Stellungnahme von Herrn Vielhauer wurde die Sitzung wurde um 20:25 Uhr fortgesetzt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte fest, dass es in dieser Sitzung nur darum gehe, den Aufstellungsbeschluss für die Satzungsänderung aufzuheben. Alle anderen Fragen könnten später beraten und entschieden werden, wobei er insbesondere über die 10.000 € Mehrkosten beraten wolle.

 

Bürgermeister Niehues stimmte dem zu.

 

Fraktionsmitglied Meier verwies darauf, dass doch der Kreis das Grundstück als Bauland ausgewiesen habe und man sich daher an den Kreis wenden müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte noch einmal, dass der Kreis die Gemeinde über die Bebaubarkeit von Grundstücken informiert habe. Der Gemeinde Rosendahl sei der Fehler unterlaufen, dass sie das Flurstück Nr. 35 in einem Schreiben an den damaligen Eigentümer für bebaubar erklärt habe, obwohl es satzungsgemäß lediglich Außenbereich (Ackerland) gewesen sei.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass doch offenbar der Kreis Coesfeld mit seinen Forderungen nach einem Bebauungsplan den Rat dazu zwinge, seinen Beschluss zurückzunehmen.

 

Auch Ratsmitglied Riermann stellte fest, dass dem Rat heute nichts anderes übrig bleibe, als den Beschluss zurückzunehmen.

 

Ratsmitglied Espelkott fragte nach, ob es durch die Aufstellung des Bebauungsplanes zu einer Zeitverzögerung kommen werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Bebauungsplan für das Wohngebiet Spielberg nicht in einem vereinfachten Verfahren mit verkürzter Verfahrensdauer aufgestellt werden könne, weil parallel auch der Flächennutzungsplan geändert werden müsse. Daher könne das Planverfahren durchaus bis zu 6 Monaten dauern.  

 

Fraktionsvorsitzender Branse schlug vor, den Satzungsbeschluss nicht aufzuheben und den Bebauungsplan zusätzlich aufzustellen.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Weber fragte, warum man den Satzungsbeschluss aufheben müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Rat bisher nur den Aufstellungsbeschluss für die Satzungsänderung gefasst habe. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen könnten nicht in einer Satzung, sondern nur in einem Bebauungsplan geregelt werden. Daher sei das begonnene Verfahren abzubrechen und das unbedingt notwenige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Ratsmitglied Fedder fragte, wieso das gewidmete Bahngelände überplant und bebaut werden dürfe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Bahngelände nicht überplant werde, sondern durch die Satzung zum im Zusammenhang bebauten Innenbereich Darfeld bestimmt werde. Auch wenn es gewidmetes Bahngelände sei, dürfe es bebaut werden. Es gehöre jedoch nicht zum zu überplanenden Wohngebiet Spielberg.

 

Ratsmitglied Schaten fragte, ob von Seiten der Familie Vielhauer evtl. Schadensersatzforderungen an die Gemeinde Rosendahl herangetragen würden, da von Herrn Vielhauer mitgeteilt wurde, dass 1/3 seiner Grundstücksfläche durch den Lärmschutzwall verloren gehe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Grundstück eine Größe von 1.200 qm habe. Der notwendige Lärmschutzwall werde je nach Länge und Höhe ca. 150 qm oder etwas mehr Fläche beanspruchen. Das sei bei weitem kein Drittel der Grundstücksfläche.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass er den gefassten Beschluss nicht aufheben wolle, da er diesen als Signal an die Familie Vielhauer sehe, dass die Gemeinde bemüht sei, ihr zu ihrem Baurecht zu verhelfen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte fest, dass sich das Bauvorhaben enorm verzögere, wenn der Beschluss nicht aufgehoben werde.

 

 

Der Rat fasste abschließend folgenden Beschluss: