Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

1.    Der allgemeine Verkaufspreis beträgt einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten 92 €/qm.

 

2.    Für die am Nordrand des Baugebietes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld gelegenen und noch nicht veräußerten Grundstücke [derzeit noch Nr. 18 bis 20] wird für die im Bebauungsplan festgesetzten Gartenflächen in einer Tiefe von ca. 10 m der „reine“ Grundstückskaufpreis um 30 €/qm gesenkt.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf Jahren erschlossen ist.

 

4.    Die Kaufpreisreduzierungen nach den Ziffern 2 und 3 gelten nebeneinander.

 

5.    Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September 1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren (Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) ein Gesamtverkaufspreis von 92 €/qm ergibt.

 

6.    Für den 2. Teilbereich des II. Bauabschnittes „Haus Holtwick“ und für künftige neu zu erschließende Baugebiete wird der allgemeine Verkaufspreis einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten auf 99 €/qm festgesetzt.

 

7.    Die nächste Kaufpreisüberprüfung und ggf. Preisanpassung erfolgt zum 01. Juli

2012.


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              3 Nein Stimmen

 

 


Dieser TOP wurde durch Abstimmung der Ausschussmitglieder vor den TOP 4 vorgezogen.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/281.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass sich die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag anschließen wolle, da es hier lediglich um die Verkaufsbedingungen und nicht um die Art der Vermarktung gehe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte für die WIR-Fraktion den Antrag, den Preis für Grundstücke in künftigen neuen Baugebieten auf 99 €/qm anzuheben.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass die FDP-Fraktion den Preis nicht diskutieren wolle, aber dem Vorschlag nicht zustimmen könne, solange der Passus unter Punkt 6 der derzeitigen Vorlage (Der Bürgermeister ist – unabhängig von der in der Zuständigkeitsordnung festgesetzten Höhe des jeweiligen Grundstückswertes – ermächtigt, die Vergabe der Baugrundstücke an die Bewerber auf der Grundlage der bisherigen Vergabekriterien und – praxis zu tätigen.)gültig sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass Grundstücksgeschäfte grundsätzlich der Zustimmung des HFA bedürften. Nach der Zuständigkeitsordnung sei der Bürgermeister aber befugt, auch ohne Zustimmung des HFA den Verkauf von Wohnbaugrundstücken zu tätigen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass er nach der Zuständigkeitsordnung (S. 12 Ziffer 11) grundsätzlich Grundstücksgeschäfte bis zur Höhe von 15.000 € tätigen sowie Wohnbaugrundstücke veräußern könne, für die vom Rat Kaufpreisrichtlinien festgelegt worden seien. Insofern sei es kein Problem, den Passus 6 aus der derzeitigen Beschlussvorlage herauszunehmen, wie vom Fraktionsvorsitzenden Meier gewünscht.

Er fragte, ob dies den Konsens der Ausschussmitglieder finde.

 

Alle Ausschussmitglieder stimmten diesem Vorschlag zu.

 

Ausschussmitglied Reints berief sich auf die Sitzung des HFA am 22. Februar 2011, in der der Allgemeine Vertreter Gottheil unter dem TOP 3.3 nö.S. erläutert habe, dass ein vorhandener Spielplatz an der Straße „Janningskamp“ im Baugebiet „Haus Holtwick“ im Zuge der Erstellung des Generationenparks abgebaut werde. Es gebe dort die Anfrage der beiden unmittelbaren Anlieger, das Spielplatzgrundstück zu gleichen Teilen zu erwerben, um ihre Grundstücke zu vergrößern. Allgemeiner Vertreter Gottheil habe sich so geäußert, dass er dazu tendiere, das Grundstück als Ganzes zu verkaufen und damit einer Bebauung zuzuführen. Er habe den Eindruck, dass dies nur der persönliche Wunsch des Allgemeinen Vertreters Gottheil sei und kritisierte eine solche Vorgehensweise.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass es sich hierbei um eine abgestimmte Verwaltungsmeinung handele, da es sich um ein vollwertiges Baugrundstück handele. Dieses wolle man nicht zwei Anliegern überlassen, damit diese ihre jeweiligen Grundstücke vergrößern könnten. Vielmehr solle ein übermäßige Flächenversiegelung verhindert werden.

 

Ausschussmitglied Reints zeigte Unverständnis für diese Begründung, da sich doch die Haushaltsdiskussion nur ums Geld drehe. Er selbst sei doch gerade als Mitglieder der Bündnis 90/Die Grünen daran interessiert, eine weitere Flächenversiegelung zu vermeiden. Mit dem Verkauf des Grundstückes an die Anlieger würde man seiner Ansicht nach genau dies erreichen, da das Grundstück nicht zur Bebauung sondern zur Vergrößerung der Gartenfläche genutzt werden solle. Ihm erscheine die Entscheidung der Verwaltung als Vorgehen nach „Gutsherrenart“.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Gemeinde Rosendahl im Moment nur noch im Baugebiet „Haus Holtwick“ Baugrundstücke anbieten könne. Es gebe keine weitere Flächenreserve. Daher wolle man die vorhandenen Grundstücke entsprechend vermarkten, um die Ausweisung neuer Baugebiete zu vermeiden, womit dann auch ein weiterer Flächenverbrauch bzw. eine Flächenversiegelung verhindert werde. Außerdem sei die Gemeinde schon jetzt nicht mehr in der Lage, neue Wohnbauflächen zu erwerben, um diese zu  vermarkten.

 

Fraktionsvorsitzender Meier hielt den Glauben an die weitere Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im Hinblick auf den demografischen Wandel für utopisch.

Ferner gehe er nicht davon aus, dass die Gemeinde auf diesem Wege die Flächenversiegelung steuern könne, da die bestehenden Auflagen kaum beachtet würden.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass die Gemeinde Rosendahl Bauland ausweisen müsse und keine Gärten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er die momentane Diskussion als sehr anstrengend empfinde. Es gehe doch im Moment nur um Grundsatzentscheidungen bezüglich des Preises für Wohnbaugrundstücke. Insofern würde er dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, da wie bereits dargelegt, der Bürgermeister nach der Zuständigkeitsordnung ohnehin eine Verkaufsentscheidung treffen dürfe.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass es in der heutigen Diskussion zunächst nur um die Preise und nicht um die Art der Vermarktung gehe. Er selbst halte eine Preiserhöhung für überflüssig, da er befürchte, dass potentielle Käufer dadurch abgeschreckt und so eher ein Minus in der Gemeindekasse entstehen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die Preisanhebung sich nur auf die neuen Baugebiete wie „Haus Holtwick II“ und „Kortebrey II“ beziehen solle. Dadurch könne möglicherweise sogar ein Lückenschluss in den bestehenden Baugebieten erreicht werden, da die Grundstücke mit ihrem geringeren Preis für Käufer attraktiver würden. Er halte eine Erhöhung von 7 €/qm für angemessen und sinnvoll für die Gemeindekasse.

 

Ausschussmitglied Deitert konnte sich diesem Vorschlag anschließen und erklärte, dass der Betrag von 7 € im Verhältnis zum Gesamtvolumen unerheblich sei. Es sei wichtig, insbesondere Rosendahler Bürger im Ort zu halten und einen Anreiz zu schaffen, hier zu bauen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil stimmte dem zu und erklärte, dass man bei einer klaren Abgrenzung des Vorschlages im Beschluss damit auch zu einem schnelleren Lückenschluss in den bestehenden Baugebieten beitragen könne.

An Herrn Reints gewandt ergänzte er, dass in Bezug auf den umzuwandelnden Spielplatz im Baugebiet „Haus Holtwick“, wie schon von Bürgermeister Niehues vorgetragen, hier nicht sein persönlicher Wunsch sondern die Verwaltungsmeinung umgesetzt werden solle, die einen Verkauf als eigenständiges Baugrundstück vorsehe. Zudem enthielten die Grundstückskaufverträge eine Bauverpflichtung, die bisher immer eingehalten worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, zu wann die Grundstücke in den neuen Baugebieten verkaufsfähig seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass er davon ausgehe, dass für den 2. Teilbereich des II. Bauabschnittes „Haus Holtwick“ eine Grundstücksveräußerung zum Herbst 2011 möglich sei, die Nachfrage aber schon bald starten werde.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Beschluss dahingehend  zu ändern, dass man den bisherigen Passus 6 im Beschlussvorschlag durch folgende Formulierung ersetze:

Für den 2. Teilbereich des II. Bauabschnittes „Haus Holtwick“ und für künftige neu zu erschließende Baugebiete wird der allgemeine Verkaufspreis einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten auf 99 €/qm festgesetzt.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte sich damit nicht einverstanden, einen vorgelegten Beschluss zu verändern und darüber abzustimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: