Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Osterwick-Nord” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/279 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/279.

 

Der Ausschuss folgte dem Verwaltungsvorschlag und fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: